Landkreis Harburg
Direktversicherung: Rentner zieht vor das Bundesverfassungsgericht

Direktversicherungsopfer Peter Weber gab seine Beschwerde direkt beim Bundesverfassungsgericht ab | Foto: DVG e.V.
  • Direktversicherungsopfer Peter Weber gab seine Beschwerde direkt beim Bundesverfassungsgericht ab
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Betroffene hoffen, dass Doppelverbeitragung gekippt wird / 6,5 Millionen Geschädigte

(os). Hoffnungsschimmer für alle Betroffenen, die gegen die Doppelverbeitragung von Direktversicherungen ankämpfen: Peter Weber, Vorstandsmitglied des im Oktober 2015 gegründeten Vereins "Direktversicherungsgeschädigte e.V." (DVG), hat jetzt Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht.
Wie berichtet, sehen sich bundesweit 6,5 Millionen Rentner, darunter viele aus den Landkreisen Stade und Harburg, durch das "Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung" (GMG) betrogen. Arbeitgeber hatten für ihre Arbeitnehmer eine Direktversicherung abgeschlossen. Die von den Arbeitnehmern einbehaltenen Teile des Brutto-Gehaltes wurden mit einer pauschalierten Lohn- und Kirchensteuer sowie dem gültigen Arbeitnehmeranteil belegt. Bei der Auszahlung der Lebensversicherung mussten die Neu-Rentner dann noch einmal zahlen - und zwar die vollen Kranken- und Pflegekostenversicherungssätze. Viele Bürger, u.a. DVG-Mitglied Herbert Heins aus Hollenstedt (Landkreis Harburg), müssen in Raten über einen Zeitraum von zehn Jahren fünfstellige Summen bezahlen.
Gegen diese Praxis zieht nun stellvertretend Peter Weber vor den Bundesgerichtshof. Zuvor hatte er in allen Instanzen verloren. Weber sieht sich u.a. in seinem Grundrecht der Gleichheit vor dem Gesetz verletzt. Sein Argument: Zwischen der teilweise oder vollumfänglich vom Arbeitgeber getragenen Direktversicherung und einer solchen, die der Arbeitnehmer per Entgeltumwandlung zu 100 Prozent selbst finanziert, bestehe ein derart großer Unterschied, dass von einer Gleichheit vor dem Gesetz nicht mehr auszugehen sei.
Zudem kritisiert Weber eine "semantische Verzerrung" des Schlüsselbegriffs "Entgeltumwandlung". Das Eigentum des Arbeitnehmers bei der Auszahlung des Versicherungskapitals erneut als Einkommen zu bezeichnen, widerspreche jeglicher menschlicher Logik.
Weitere Infos unter <a target="_blank" rel="nofollow" href="http://www.dvg-ev.org">www.dvg-ev.org</a>.

Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

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