Asylbewerber darf nicht arbeiten
Unerträgliche Hängepartie um einen Lehrling

Jochen Weiß würde den Flüchtling gern beschäftigen, darf es aber derzeit nicht | Foto: ce
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JOBS und KARRIERE

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(os). Wenn Praktiker auf Bürokraten treffen, sind Probleme programmiert. Das erfährt derzeit Jochen Weiß: Der Bäckermeister aus Tostedt hat dem Flüchtling Daouda H. einen Ausbildungsvertrag gegeben. Arbeiten darf der Mann aus dem afrikanischen Staat Niger derzeit aber nicht. Er soll nach dem Willen des Landkreises Harburg ausreisen, doch umgesetzt wird die Abschiebungsandrohung nicht. Folge: Daouda H. sitzt in einer Flüchtlingsunterkunft in Tostedt und ist zum Nichtstun verdammt. Diese Hängepartie sei unerträglich und ein Beispiel für eine wirtschaftsferne und uneffektive Flüchtlingspolitik, kritisiert Jochen Weiß.
Hintergrund: Daouda H. reiste im Dezember 2018 über Spanien nach Deutschland ein und stellte hier einen Asylantrag. Diesen lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als unzulässig ab und ordnete die Abschiebung nach Spanien an. Diese wurde am 11. Juni 2019 vollzogen. Auf eigene Faust reiste H. zurück nach Deutschland - und verstieß damit gegen das erteilte sechsmonatige Einreise- und Aufenthaltsverbot.
In der Flüchtlingsunterkunft in Tostedt kam H. trotzdem unter, später entstand der Kontakt zur Bäckerei Weiss. Mit Folgen: "Daouda will arbeiten, wir können Auszubildende gut gebrauchen, also haben wir einen Vertrag geschlossen", erklärt Jochen Weiß. H. ist im ersten Ausbildungsjahr. Bislang sei die Duldung des Flüchtlings alle drei Monate erfolgt, dann plötzlich nicht mehr, berichtet der Arbeitgeber. Stattdessen erhält der Nigrer im Dezember 2021 vom Landkreis Harburg eine "Abschiebungsandrohung": H. solle Deutschland innerhalb eines Monats verlassen. Sollte er dem nicht nachkommen, "wird die Abschiebung in den Niger angedroht", steht in dem Schreiben. Die Abschiebung könne auch in einen anderen Staat erfolgen, wenn die Einreise dorthin erlaubt ist. Darunter fällt Spanien. Aber: Eine erneute Abschiebung dorthin sei wegen der Corona-Pandemie derzeit ausgesetzt, sodass H. derzeit nun doch geduldet werde.
Ihm sei klar, dass Daouda H. nicht legal nach Deutschland gekommen sei, betont Jochen Weiß. Trotzdem wolle er dem Flüchtling eine Chance geben, im deutschen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Entweder sollte konsequent und schnell abgeschoben werden oder Daouda dürfe bleiben und eine Ausbildung machen, fordert Weiß. "Ich suche nämlich händeringend Nachwuchs."

KOMMENTAR

Anerkennungsprozesse beschleunigen

So geht das nicht! Alle Branchen suchen Nachwuchs und Fachkräfte, Geflüchtete eine neue Existenz in Deutschland. Anerkennungsprozesse müssen deutlich schneller durchgeführt werden. Für Unternehmer, damit sie planen können und ihr Unternehmen sichern. Und vor allem für die betroffenen Flüchtlinge. Es ist unmenschlich, jemanden sechs Jahre lang zur Untätigkeit verdammt und in einem Container schmoren zu lassen. Vor allem, wenn jetzt wieder vermehrt neue Flüchtlinge in unser Land kommen. Abbau von Bürokratie und Beschleunigung der Verfahren ist hier dringend erforderlich! Christine Bollhorn

Darf er bleiben? Flüchtling in der Dauerwarteschleife
Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

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