Podiumsdiskussion mit sechs Kandidaten

Ein "Einhorn" auf der Suche nach einer Jungfrau sorgte für Lacher

Mehr erfahren

Immobilienpreise in Buchholz
Energiebilanz ist für Käufer immer wichtiger

Bei älteren Häusern spielt die Energiebilanz eine große Rolle, es muss mit Preisabschlägen gerechnet werden | Foto: Kate Filatova
  • Bei älteren Häusern spielt die Energiebilanz eine große Rolle, es muss mit Preisabschlägen gerechnet werden
  • Foto: Kate Filatova
  • hochgeladen von Axel-Holger Haase

Ein gebrauchtes freistehendes Eigenheim wurde im ersten Halbjahr 2026 in Buchholz für durchschnittlich 568.000 Euro (+1%) angeboten. Die Spanne reicht dabei von 432.000 bis 778.000 Euro. Im Kreis Harburg lag der mittlere Preis bei 490.000 Euro (+/-2%), berichtet Immobilienexperte Torsten Glandien.

Über den Preis einer Immobilie entscheidet neben der Lage immer stärker die Energiebilanz, denn es kommen zunehmend Objekte der 1960er bis 1980er Jahre auf den Markt. Zwar müssen Käufer laut neuem Gebäudemodernisierungsgesetz nicht mehr sofort investieren. Dennoch sollten sie die perspektivischen Kosten für die energetische Sanierung mit einrechnen.

„Das sollten auch die Verkäufer bei ihren Preisvorstellungen berücksichtigen“, empfiehlt der Experte. Denn nähern sich die Gebrauchtpreise zu sehr dem Neubau an, entscheidet sich der Käufer möglicherweise gleich für den Neubau, der deutlich niedrigere Betriebskosten hat.

Ein neu gebautes, freistehendes Einfamilienhaus kostet im Kreis Harburg derzeit durchschnittlich 521.000 Euro. Basis der Zahlen ist die empirica Preisdatenbank.

Durch die alternde Bevölkerung und immer mehr Single-Haushalte sind auch gebrauchte Wohnungen gefragt. Bei einer Größe von 80 Quadratmetern liegen die Preise in Buchholz im 1. Halbjahr bei durchschnittlich 267.400 Euro. Pro Quadratmeter sind das 3.340 Euro, die Bandbreite reicht von 3.020 bis 4.150 Euro. Der mittlere Vergleichswert im Kreis Harburg liegt bei 3.320 Euro (+8%).

Eigenkapital inzwischen wichtiger als Finanzierungskosten

Wohnungen und Häuser sind eine große Investition. Da aber die Mieten derzeit deutlicher steigen als die Immobilienpreise, sind die Finanzierungskosten für viele grundsätzlich weiter tragbar. Torsten Glandien: „Die neue Herausforderung ist das Eigenkapital, das in der Regel 20 Prozent des Anschaffungspreises betragen sollte - bei 568.000 Euro für ein gebrauchtes Eigenheim in Buchholz also rund 114.000 Euro.“

Das hat auch der Staat erkannt: Beim Ansparen und später auch bei der Tilgung hilft ab 2027 die neue staatliche Eigenheimrente im Rahmen der gerade beschlossenen Altersvorsorgereform. Deren Grundzulagen steigen von 175 auf bis zu 540 Euro pro Jahr, dazu kommen bis zu 300 Euro je Kind. Berechtigt sind künftig auch Selbstständige und Freiberufler.

Was ist die Förderung der Eigenheimrente – und was ändert sich 2027?

Die Bundesregierung hat die Reform der geförderten privaten Altersvorsorge beschlossen. Am 1. Januar 2027 tritt somit das neue Altersvorsorge-Reformgesetz in Kraft und bringt einige Änderungen mit sich: Neben der Einführung eines geförderten Altersvorsorge-Depots wird auch die Eigenheimrente – auch als Wohn-Riester-Förderung bekannt – deutlich verbessert und vereinfacht.

Mit der neuen Eigenheimrente profitieren Nutzer von höheren Zulagen, einfacheren Regeln und gegebenenfalls zusätzlichen Steuervorteilen. Wie bisher können sie die Förderungen sowohl für den Eigenkapitalaufbau über einen Bausparvertrag als auch zur Tilgung eines Darlehens für das Wohneigentum nutzen.

Welche Neuerungen gibt es?

Die Förderbedingungen wurden vereinfacht und richten sich nun direkt nach der Einzahlung in einem geförderten Vertrag. Die  Grundzulage wurde deutlich erhöht: Statt den bisher 175 Euro Zulage pro Jahr und Personen, sind nun bis zu 540 Euro Grundzulage möglich. Die Kinderzulage beträgt künftig einheitlich bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr - unabhängig vom Alter des Kindes. Der Berufeinsteigerbonus und mögliche Steuervorteile bleiben erhalten und können weiterhin beansprucht werden. Selbstständige werden unmittelbar förderberechtigt und erweitern somit den Kreis der Förderberechtigten. Kunden mit bestehenden Verträgen können die bisherige Förderung weiterhin nutzen oder ab 2027 in die neue Förderung nutzen.

Welche Vorteile kann ich nutzen: Wie viel Förderung kann ich erhalten?

Die neue Förderung folgt einem einfachen Prinzip: Je mehr Sie einzahlen, desto mehr gibt der Staat dazu – bis zu einem Maximalbetrag. Dabei setzt sich die Förderung aus mehreren Teilen zusammen:

Die neue Grundzulage berechnet sich in zwei Stufen:

Für die ersten 360 Euro Einzahlung im Jahr gibt es 50 Cent je Euro on top. Das ergibt bis zu 180 Euro Zuschuss pro Jahr. Für jeden weiteren Euro bis zur Obergrenze von 1.800 Euro zahlt der Staat 25 Cent dazu. Somit sind jährlich zusätzlich bis zu 360 Euro möglich.

Mit einem Eigenbeitrag von 150 Euro im Monat können sich unmittelbar Berechtigte so eine Grundzulage bis 540 Euro im Jahr sichern. Ehepaare und eingetragene Lebenspartner mit zwei unmittelbar Berechtigten können doppelt profitieren.

Für mittelbar Berechtigte gibt es weiterhin eine Grundzulage von 175 Euro pro Jahr.

Kinderzulage Sie erhalten bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr, unabhängig davon, in welchem Jahr das Kind geboren wurde. Die Kinderzulage berechnet sich anhand Ihres Eigenbeitrags: Sie erhalten 1 Euro Förderung pro gezahltem Euro. Die volle Zulage gibt es ab einem Eigenbeitrag von 300 Euro pro Jahr.

Berufseinsteigerbonus Der Berufseinsteigerbonus beträgt einmalig 200 Euro und wird allen unter 25 Jahren im ersten Beitragsjahr gewährt.

Steuerliche Vorteile Zusätzlich zu den Zulagen können Sie Ihre Beiträge steuerlich geltend machen. Das Finanzamt führt im Zuge der Einkommensteuererklärung automatisch eine sogenannte Günstigerprüfung durch: Ist die Steuerersparnis höher als die erhaltenen Zulagen, wird die Differenz erstattet.

Redakteur:

Axel-Holger Haase aus Buchholz

Webseite von Axel-Holger Haase
Axel-Holger Haase auf Facebook
Axel-Holger Haase auf Instagram
Axel-Holger Haase auf YouTube

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

12 folgen diesem Profil

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Stellen Sie kreiszeitung-wochenblatt.de als bevorzugte Quelle bei Google ein!

Dadurch werden Ihnen wichtige Neuigkeiten aus der Region ab sofort automatisch weiter oben angezeigt.

Jetzt als bevorzugte Quelle bei Google hinzufügen

Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Schnappschuss einbetten

Abbrechen

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.