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FSME: JETZT NOCH GEGEN ZECKEN IMPFEN LASSEN?

Wieder staatliche Bauförderung
Programm für energieeffiziente Neubauten

Wichtig ist, von einer Expertin oder einem Experten die genauen Sanierungsschritte dokumentieren zu lassen, bevor der Förderantrag gestellt wird  | Foto: Pexels /  Mart-Production
  • Wichtig ist, von einer Expertin oder einem Experten die genauen Sanierungsschritte dokumentieren zu lassen, bevor der Förderantrag gestellt wird
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JOBS und KARRIERE

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Ab dem 20. April dieses Jahres können Interessenten wieder Anträge für den Bau oder den Kauf eines neuen Effizienz­hauses bzw. Effizienz­gebäudes stellen. Grundsätzlich gilt: Der Antrag muss gestellt werden, bevor ein Liefer- oder Leistungs­vertrag oder ein Kauf­vertrag unterschrieben wird. Planungs- und Beratungs­leistungen können aber schon vor dem Antrag in Anspruch genommen werden.

Private und gewerbliche Antrag­steller können ausschließlich die Kredit­variante beantragen. Kommunen hingegen können die Kredit- oder die Zuschuss­variante beantragen.

Bei Wohngebäuden werden diese drei Effizienz­haus-Stufen gefördert:

• Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse: zehn Prozent (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 150.000 Euro Kredit­betrag / förder­fähigen Kosten je Wohneinheit, also bis zu 15.000 Euro

• Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeits-Klasse: 12,5 Prozent (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 150.000 Euro Kredit­betrag / förder­fähigen Kosten je Wohneinheit, also bis zu 18.750 Euro

• Effizienzhaus 40 Plus: 12,5 Prozent (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 150.000 Euro Kredit­betrag / förder­fähigen Kosten je Wohneinheit, also bis zu 18.750 Euro

Bei Nichtwohngebäuden werden diese beiden Effizienz­gebäude-Stufen finanziell unterstützt:

• Effizienzgebäude 40 Erneuerbare-Energien-Klasse: zehn Prozent (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 30 Mio. Euro Kredit­betrag / förder­fähigen Kosten, also bis zu drei Mio. Euro

• Effizienzgebäude 40 Nachhaltigkeits-Klasse: 12,5 Prozent (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 30 Mio. Euro Kredit­betrag / förder­fähigen Kosten, also bis zu 3,75 Millionen Euro

Weitere Informationen finden Interessenten auf der Seite des Bundes­ministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK): www.bmwi.de/Navigation/DE/Home/home

Wohngebäude

Interesssenten können für die Sanierung zum Effizienz­haus sowie einzelne energetische Maßnahmen die Förder­kredite und Zuschüsse der „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ beantragen. Die Förderung für die Bau­begleitung beantragen bauinteressenten direkt zusammen mit ihrem Kredit oder Zuschuss.

Sanierung von bestehenden Immobilien zum Effizienzhaus

Wer ein Wohngebäude zum Effizienzhaus sanieren oder ein frisch saniertes Effizienz­haus kaufen möchte, wird mit einem Kredit mit Tilgungszuschuss gefördert. Der Tilgungs­zuschuss reduziert den zurück­zu­zahlenden Kredit­betrag und verkürzt somit die Lauf­zeit. Je besser die Effizienz­haus-Stufe der Immobilie ist, desto höher ist der Tilgungs­zuschuss. Auch für Einzel­maßnahmen erhalten Antragsteller einen Tilgungs­zuschuss. oder einen direkt ausgezahlten Zuschuss.

Darüber hinaus erhalten Antragsteller eine Förderung für die Fach­planung und Bau­begleitung.

Die Sanierung wird zukünftig gefördert, wenn der Bau­antrag oder die Bau­anzeige für das Wohn­gebäude zum Zeit­punkt des Antrags mindestens fünf Jahre zurückliegt.

Mit einem Sanierungsfahrplan erhalten Bauherren fünf Prozent Extrazuschuss.

Gemeinsam mit einem Energie­effizienz-Experten kann ein individueller Sanierungs­fahrplan (iSFP) erstellt werden. Dann hat der Geförderte maximal 15 Jahre Zeit, um Schritt für Schritt zu sanieren und die gewünschte Effizienz­haus-Stufe zu erreichen. Das Extra: Der Zuschuss steigt um fünf Prozent.

Die Förderung für einzelne energetische Maßnahmen:

Kunden erhalten maximal 60.000 Euro als Kredit je Wohneinheit.

Die KfW-Bank fördert das Vorhaben, wenn der Bau­antrag oder die Bau­anzeige für das Wohn­gebäude zum Zeit­punkt des Antrags mindestens fünf Jahre zurückliegt.

Ist die einzelne Maßnahme Teil eines individuellen Sanierungs­fahrplans (iSFP), der innerhalb von 15 Jahren umgesetzt wird? Dann steigt der Tilgungs­zuschuss für diese Maßnahme um fünf Prozent.

Redakteur:

Axel-Holger Haase aus Buchholz

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