Bankrecht: Darlehen & Co.
So bekommt der Kunde sein Geld zurück ...
- Stefan Bergeest, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Seevetal/Hamburg
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Wessen Online-Banking-Konten durch Betrüger geplündert wurden (sogenanntes Phishing), will nicht auf dem Schaden sitzen bleiben. Wer einen Hauskredit, ein Verbraucherdarlehen, eine gewerbliche Finanzierung oder eine Umfinanzierung vorgenommen hat, sollte Folgendes beachten, um womöglich viel Geld zu sparen:
1. Phishing
Fake-Mails mit dem Inhalt, man solle Aktualisierungen für das Konto oder die Kreditkarte vornehmen, Anrufe von vermeintlichen Bankmitarbeitern mit gefälschten Telefonnummern (sogenanntes Call-ID-Spoofing), SMS mit der Aufforderung, sich zu melden haben alle nur ein Ziel: Zugangsdaten für das Online-Banking "abzufischen". Mit Hilfe der benötigten TAN wird oftmals eine Banking-App auf dem Smartphone der Betrüger eingerichtet, um so das Depot oder das Konto zu plündern. Entschädigungen lehnt die Bank oftmals standardisiert ab, man hätte schuldhaft Zugangsdaten an Dritte weitergegeben. Da ist es hilfreich zu wissen, dass allgemein die Bank die Voraussetzungen für eine Kontobelastung ebenso wie eine etwaige grob fahrlässige Pflichtverletzung des geschädigten Kunden beweisen muss. „Wir prüfen jeden Einzelfall genau“, so Rechtsanwalt Stefan Bergeest, der selber bei vier Banken tätig war. „Erfolgt außergerichtlich keine Erstattung, so haben wir in der Regel Klage eingereicht, was sinnvoll war. Meine Mandanten sind zufrieden.“
2. Bausparfinanzierung
Bei sogenannten Tilgungsaussetzungs-Darlehen in Zusammenhang mit einem Bausparvertrag oder einer Kapitallebensversicherung kann die Finanzierung teurer als bei einem gewöhnlichen Annuitätendarlehen sein (= Mehraufwand). Erfolgt keine Tilgung, fallen für den gesamten Darlehensbetrag für die gesamte Laufzeit die vollen Kreditzinsen an. Diesen Darlehenszinsen stehen nur geringe Guthabenzinsen gegenüber. Gerichte sehen im Einzelfall besonderen Aufklärungs- und Beratungsbedarf. Der Kunde sei über den Finanzierungsverlauf, Risiken und Unwägbarkeiten im Einzelnen aufzuklären. Die mitunter fünfstelligen Mehrkosten der Finanzierung kann ein Sachverständiger berechnen, die individuell von der Bausparkasse zurückgefordert werden.
3. Kostenloses Darlehen bei Kreditwucher
Verbraucherdarlehen weisen einen höheren Zinssatz auf als Immobilien-Darlehen, die durch eine Grundschuld abgesichert sind. Man kann den eigenen Vertragszins mit der Bundesbank-Statistik oder mittels eines Gutachtens vergleichen. Der Bundesgerichtshof bejaht ein wucherähnliches Geschäft, wenn der effektive Vertragszins rund doppelt so hoch ist wie der Marktzins (BGH, Urteil vom 13. März 1990 - XI ZR 252/89). „Dann muss die Bank sogar für die (rechtsunwirksame) Darlehenslaufzeit die Darlehensmittel zinsfrei belassen, die Finanzierung ist also kostenlos, der Kreditkunde erhält die gezahlten Zinsen zurück. Nach Ablauf sind die Darlehen zurückzuzahlen oder vorher zu aktuellem Zinssatz abzulösen“, hebt Rechtsanwalt Bergeest hervor.
4. Vorfälligkeitsentschädigung
Ist bei Darlehen ab dem 21. März 2016 die Berechnungsmethode für die Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend angegeben, entfällt diese. Fällt diese an, empfiehlt sich eine Nachrechnung.
5. Verstoß gegen die Kreditwürdigkeitsprüfung
Banken haben schon immer die Kreditwürdigkeit geprüft, schließlich soll das Darlehen zurückgezahlt werden (Kapitaldienstfähigkeit). Seit dem 21. März 2016 gilt dies mit § 505 a-d BGB auch zivilrechtlich. Bei einem Immobilien-Verbraucherdarlehensvertrag muss das Ergebnis der Kreditwürdigkeitsprüfung sein, dass der Darlehensnehmer seinen Verpflichtungen, die im Zusammenhang mit dem Darlehensvertrag stehen, nachkommen wird. Dafür muss die Bank auf die planmäßige und üblicherweise annehmbare Entwicklung der Schulddienstfähigkeit des Darlehensnehmers abstellen.
Kunde kann fristlos ohne Vorfälligkeitsentschädigung Kredit kündigen
Verstößt die Bank im Einzelfall gegen die Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung, dann hat der Darlehensnehmer weitreichende Rechte: Nach § 505 d BGB ermäßigt sich der vertragliche Darlehnszins auf den marktüblichen Zinssatz, der Kunde kann den Kreditvertrag jederzeit fristlos kündigen und braucht auch keine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen. „Zwar muss der Kunde den Kredit zurückzahlen“, so Rechtsanwalt Bergeest, „jedoch können sich erhebliche Einsparungen durch einen niedrigeren marktüblichen Zins, der mithilfe der Zinsstatistik der Bundesbank oder eines Sachverständigen bestimmt werden kann, ergeben, denn die Bank muss das Darlehen neu abrechnen und der Kunde bekommt Geld zurück.“
6. Kreditkündigung
Nur wenn die Bank einen Kündigungsgrund hat, darf diese vollstrecken. Besteht Raten-Rückstand, sind die Kündigungsvoraussetzungen zu prüfen, die oftmals nicht eingehalten sind: Die Androhung der Kündigung, fehlende Hinweise auf die Kündigungsfolgen oder der Rückstandsbetrag können falsch sein. „Selbst den negativen Schufa-Eintrag haben Banken wieder herausnehmen müssen“, so Fachanwalt Bergeest, der selbst Banker ist. „So war es wieder möglich, anderswo ein Darlehen zu erhalten. “Fachanwaltliche Hilfe sollte man zeitnah zur Vermeidung von Verjährung bemühen, ein Gespräch mit der Bank kann lohnen."
Stefan Bergeest, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Seevetal/Hamburg
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