Mutter bekommt Sorgerecht nicht zurück

Eilentscheidung des Oberlandesgerichts

Mehr erfahren

Unterbringung von Flüchtlingen
Gebühren für Apensen werden neu berechnet

Für dieses Zimmer sollen die beiden jungen Ukrainerinnen über 1.000 Euro Miete zahlen  | Foto: Henry Schönfeld
  • Für dieses Zimmer sollen die beiden jungen Ukrainerinnen über 1.000 Euro Miete zahlen
  • Foto: Henry Schönfeld
  • hochgeladen von Nicola Dultz

Die Samtgemeinde Apensen wird die Gebührensätze für die Unterbringung von Flüchtlingen neu berechnen - darauf haben sich Edgar Rot und Katrin Panje von der Verwaltung Apensen sowie Dr. Siegfried Schwarzer in seiner Funktion als stellvertretender Samtgemeinde-Bürgermeister bei einem klärenden Gespräch mit dem Landkreis Stade und dem Jobcenter Stade geeinigt. "Es war ein konstruktiver Austausch", so Edgar Rot, Vizechef im Apenser Rathaus. Wie in der Vergangenheit würden nun wieder „Pro-Kopf“-Pauschalen anhand einer Mischkalkulation berechnet. Dies werde einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Satzung der Samtgemeinde Apensen zu den Obdachlosenunterkünften müsse rückwirkend zum 1. August 2022 angepasst werden. Dies sei rechtlich möglich, weil es für die Betroffenen günstiger ist. "Man spricht in diesem Fall vom Günstigkeitsprinzip", so Edgar Rot.

Grund für das klärende Gespräch war ein vom WOCHENBLATT aufgedeckter Fall: Zwei aus der Ukraine geflüchtete Frauen sollten für eine gemeinsame 20 Quadratmeter große Unterkunft pro Person 511 Euro, also gemeinsam 1.022 Euro, zahlen. Normalerweise werden die Kosten vom Jobcenter Stade übernommen. Da die beiden Frauen jedoch erwerbstätig sind, sollten sie selbst für diese Summe aufkommen. Daraufhin wandte sich der ehrenamtliche Betreuer der beiden Frauen ans WOCHENBLATT.

Man habe sich bei diesen Gebühren am Höchstsatz des Jobcenters orientiert, gab Edgar Rot als Begründung für die extrem hohe Summe an. Denn seit dem Rechtskreiswechsel im Juni dieses Jahres ist nicht mehr der Landkreis, sondern das Jobcenter Stade für Geflüchtete aus der Ukraine zuständig. Einer der Gedankenfehler seitens der Verwaltung war jedoch, dass in den Gebühren ein Sicherheitsaufschlag enthalten war, der in der entsprechenden Satzung festgelegt worden war und sicherstellen sollte, dass die Samtgemeinde Apensen nicht auf Kosten sitzenbleibt. Denn für die Bereitstellung von Obdachlosenunterkünften fällt nicht nur eine normale Nutzungsgebühr (Miete und Nebenkosten) an, sondern es müssen z.B. auch Leerstände und Sanierungskosten nach jedem Bewohnerwechsel finanziert werden. Diese Kosten werden jedoch gar nicht vom Jobcenter übernommen.

Die Gebühren für eine vergleichbare Unterkunft liegen in anderen Kommunen des Landkreises bei 200 bis 300 Euro pro Antragsteller, erklärt Thomas Nagel vom Jobcenter Stade. Die Anträge für die beiden Frauen aus Apensen, die dem Jobcenter jetzt erst vorliegen, würden so nicht genehmigt. Auch bisherige Anträge aus der Samtgemeinde Apensen würden überarbeitet, so Nagel.

In die Apenser Verwaltung kommt ebenfalls Bewegung: Nach ihrem Urlaub wird die zuständige Mitarbeiterin die Unterbringungsgebühren und Nebenkosten neu berechnen und dem Jobcenter und Landkreis vorlegen. Nach deren Zustimmung sind die Mitglieder des Samtgemeinderats am Zug und können die neuen Gebühren, bzw. die Anpassung der Satzung, beschließen.

Redakteur:

Nicola Dultz aus Buxtehude

Webseite von Nicola Dultz
Nicola Dultz auf Facebook
Nicola Dultz auf Instagram
Nicola Dultz auf YouTube

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

11 folgen diesem Profil

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Schnappschuss einbetten

Abbrechen

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.