Niedersachsen
Neue Regeln für das Sex-Gewerbe

Schwer zu glauben, dass sämtliche Love-Mobile die Anforderungen erfüllen | Foto: lt
  • Schwer zu glauben, dass sämtliche Love-Mobile die Anforderungen erfüllen
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(bc). Bordelle, Modell-Apartments und Love-Mobile - käufliche Liebe ist in den Landkreisen Harburg und Stade an vielen Ecken zu haben. Der scheinbare Wildwuchs des „ältesten Gewerbes der Welt“ soll in Niedersachsen nun stärker von Behörden vor Ort ins Visier genommen werden.
Ab sofort sind die Landkreisverwaltungen Anlaufstellen für Prostituierte, die sich dort anmelden müssen und eine Gesundheitsberatung erhalten. Zudem werden in den Kreishäusern künftig Konzessionen für Bordellbetriebe erteilt. Die Anforderungen steigen. Das könnte womöglich das Aus für einige der umstrittenen Love-Mobile an den Bundesstraßen bedeuten. Denn: „Es gibt eine neue Vorschrift, dass das Prostitutionsgewerbe eine behördliche Erlaubnis braucht“, sagt Detlef Wiggers, Leiter des Kreis-Ordnungsamtes in Stade.
Zum Hintergrund: Das Prostituiertenschutzgesetz und das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes wurde auf Bundesebene bereits im vergangenen Jahr beschlossen, ist seit dem 1. Juli 2017 in Kraft. Die niedersächsische Landesregierung hat aber erst im September die entsprechende Verordnung beschlossen, mit der die Zuständigkeit auf die Kommunen übertragen wurde. Jetzt müssen schnellstmöglich die Betreiber von Etablissements ihr Gewerbe melden. „Bislang hat sich bei uns erst ein Betrieb gemeldet“, so Detlef Wiggers. Ebenso im Landkreis Harburg. Zusätzlich meldeten sich laut Kreissprecher Johannes Freudewald sechs Einzelpersonen.
Spätestens bis Ende Dezember müssen alle Bordell-Betreiber dann einen Antrag auf Betriebserlaubnis stellen. Ignorieren Rotlicht-Clubs diese Frist, bewegen sie sich ab Januar 2018 im illegalen Bereich. Bußgelder bis 50.000 Euro könnten fällig werden. Im Landkreis Stade gibt es nach Angaben der Verwaltung derzeit vier Bordellbetriebe, ca. 40 bis 50 Modell-Wohnungen und sieben Love-Mobile an der B73. Ähnlich sieht es im Landkreis Harburg aus. Dort sind es nach ersten Schätzungen drei Betriebsstätten, ca. 25 Wohnungen und sechs Love-Mobile. Vor allem die rollenden Bordelle am Straßenrand dürften künftig Schwierigkeiten bekommen, eine Konzession zu erhalten.
Laut Detlef Wiggers müssen nämlich funktionierende sanitäre Einrichtungen nachgewiesen werden sowie die Zulassung zum Straßenverkehr mitsamt der aktuellen Bescheinigung einer Gasprüfung. Schaut man sich manche Love-Mobile an, dürfte die „Verkehrstauglichkeit“ eventuell gegeben sein, mitnichten aber die Tauglichkeit im Straßenverkehr.
Hinzu kommt, dass sich bis Ende Dezember sämtliche Prostituierte beim Landkreis anmelden müssen. Von den Gesundheitsämtern wird eine verpflichtende Gesundheitsberatung vorgenommen. Bordellbetriebe müssen laut Wiggers über ihr Personal und mögliche Zahlungen lückenlos Buch führen.
Für die Kreisverwaltungen heißt das Zusatzarbeit. Die Anmeldungen der Prostituierten müssen überprüft, Beratungen durchgeführt und die Bordelle, Apartments und Love-Mobile überwacht werden. „Wir werden dafür im nächsten Jahr eine neue Vollzeitstelle schaffen“, so Detlef Wiggers. In Winsen ist noch keine Entscheidung über zusätzlichen Personalbedarf gefallen.
Wiggers: „Wir überprüfen vor allem die Zuverlässigkeit der Betreiber.“ Vorherige Verurteilungen könnten einer Zulassung im Wege stehen. Bedeutet: Bordellbetreiber oder deren Stellvertreter dürfen keine einschlägigen Vorstrafen besitzen. Zudem dürfen sie kein Mitglied einer verbotenen Organisation sein.

Redakteur:

Björn Carstens aus Buxtehude

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