Streunende Katzen in Harsefeld: herrenlos oder besitzlos?

Nur wenn eine Katze als Fundtier abgegeben wird, kann sie laut Landkreis von den Behörden in 
Obhut genommen werden   Foto: ab
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jd. Harsefeld. Dürfen sich Tierschützer um streunende, verwilderte Katzen kümmmern? Und steht nicht eine Kommune in der Pflicht, diese Tiere zu versorgen? Über diese Frage wird in Harsefeld seit einigen Monaten gestritten. Auf der einen Seite beharrt die Verwaltung auf ihrer Position, dass sie für vier Streuner-Katzen, die sich meist direkt neben dem Gelände der örtlichen Pfadfinder aufhalten, nicht zuständig ist (das WOCHEBLATT berichtete). Auf der anderen Seite verlangt eine Gruppe von Tierschutz-Aktivistinnen, dass sich die Behörden des Katzen-Elends annehmen. Eine Lösung scheint nicht in Sicht.

Die Harsefelder Verwaltung ist Cornelia Haak und ihren Mitstreiterinnen von der Katzenhilfe schon lange ein Dorn im Auge: Es sei gängige Praxis seitens der Samtgemeinde, Fundtiere abzulehnen. Auch im Fall der verelendeten Streuner, die von Tierschützerinnen auf eigene Kosten kastriert wurden und jetzt regelmäßig mit Futter versorgt werden, verhalte sich die Harsefelder Verwaltung nach ihrer Ansicht nicht rechtskonform, so Haak. Es sei Aufgabe des Ordnungsamtes, sich um solche Katzen zu kümmern. Haak verweist auf Urteile, nach denen die Behörden Fundtiere in Obhut zu nehmen haben. Das könne im Harsefelder Fall, hier sind die Katzen menschenscheu, eben auch bedeuten, sie nicht einzufangen, sondern weiter am Fundort zu versorgen.

Um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen, richteten die Tierschützerinnen eine Fachaufsichtsbeschwerde an den Landkreis. Die Anwort aus dem Stader Kreishaus, die erst nach einer Bearbeitungsdauer von einem ein Dreiviertel Jahr eintraf, fiel aus Haaks Sicht aber wenig erfreulich aus. Das Handeln der Samtgemeinde in Bezug auf die gesetzlichen Vorschriften zum Thema Fund sei nicht zu bestanden, erklärt Landrat Michael Roesberg in dem Schreiben. Die Tierschützerinnen hätten die streunenden Katzen nicht an sich genommen, sodass diese keine Fundsachen im Sinne des BGB seien.

Der Landkreis jongliert in seiner Argumentation mit juristischen Begrifflichkeiten: Es geht um die Interpretation des Begriffs "Fundtier" und um die Defintion, wann eine Katze besitzlos und wann herrenlos ist.
Die Katzen werden in Analogie zu verlorenen Gegenständen gestellt: "Verloren sind Sachen, die zwar besitz-, aber nicht offensichtlich herrenlos sind", heißt es in dem Brief. Daraus leitet sich die spitzfindige Schlussfolgerung ab, dass die Katzen nur dann herrenlos wären, wenn der Eigentümer bewusst auf seinen Besitz an ihnen verzichtet habe. Die Harsefelder Katzen seien daher nur besitzlos. Folglich handele es sich um verlorene Sachen bzw. Tiere. Entsprechend müssten diese Fundtiere dann im Rathaus abgegeben werden. Da die Katzen von den Tierschützerinnen aber nicht in deren Obhut genommen wurden, handele es sich auch nicht um Fundtiere.

Der Fall geht weiter: Die Tierschützerinnen haben Mitte April eine neue Fachaufsichtsbeschwerde an den Landkreis gerichtet.

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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