Samtgemeinde Salzhausen
Prozessbeginn wegen tödlichen Radlader-Unfall in Toppenstedt

Rund um den Unglücksradlader sicherte die Polizei Spuren
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Jetzt wird es ernst für Toppenstedts ehemaligen Ortsbürgermeister Stefan I. Am Montag, 22. Januar, muss er sich wegen des tödlichen Radlader-Unfalls im Vater-Kind-Zeltlager in Toppenstedt im Juni vergangenen Jahres vor dem Landgericht Lüneburg verantworten. Der öffentliche Prozess beginnt um 9.30 Uhr. Laut Gerichtssprecherin Dr. Lidia Mumm sind keine weiteren Termine anberaumt.
Stefan I. wird fahrlässige Tötung in zwei rechtlich zusammentreffenden Fällen in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung in elf rechtlich zusammentreffenden Fällen vorgeworfen. Dem Angeklagten drohen im Falle einer Verurteilung laut Strafgesetzbuch bis zu fünf Jahren Haft. Wahrscheinlicher ist nach Ansicht von Juristen allerdings eine Geld- oder eine Bewährungsstrafe.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Rahmen des privat organisierten Zeltlagers eine für den Transport von Kartoffeln und nicht zum Personentransport ausgelegte Gitterbox an einen Radlader gebunden und damit Rundfahrten durch die nahe Feldmark unternommen zu haben. Bei der letzten Tour riss der Korb ab und stürzte mitsamt mitfahrenden Kindern und Eltern drei Meter in die Tiefe. Dabei kamen ein Mann (39) und ein Junge (5) ums Leben. Elf weitere Kinder wurden teilweise schwer verletzt.

Tödliche Tragödie im Vater-Kind-Zeltlager in Toppenstedt
Redakteur:

Thomas Lipinski aus Winsen

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