Einheitliche Regeln für Dorfgemeinschaftshäuser
Seevetal führt neue Satzung ein und möchte demokratische Grundwerte stärken
- Eines der Dorfgemeinschaftshäuser welche von der neuen Regelung betroffen sind: Fleester Hoff in Fleestedt
- Foto: sra
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Die Gemeinde Seevetal führt zum Mittwoch, 1. April, eine einheitliche Satzung für die Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser ein. Einen entsprechenden Mehrheitsbeschluss hatte der Rat in seiner jüngsten Sitzung gefasst. Ziel sei es auch, die bislang unterschiedlichen Regelungen zu vereinheitlichen und für mehr Planungssicherheit zu sorgen.
Künftig gelten für alle Einrichtungen einheitliche Vorgaben zu Miete, Nutzung und Rückgabe. Damit sollen sowohl Nutzerinnen und Nutzer als auch die Verwaltung von klaren Abläufen profitieren. Auch für Haustechnikerinnen und -techniker ergeben sich Vorteile, da Vertretungen einfacher organisiert werden können.
Gegen demokratiefeindliche Veranstaltungen
Ein zentraler Bestandteil der neuen Satzung ist die Möglichkeit, Nutzungsverträge kurzfristig zu kündigen, wenn Veranstaltungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet sind oder zu Straftaten aufrufen. Grundlage dafür ist eine entsprechende Einstufung durch den Verfassungsschutz. „Wir möchten in Seevetal niemandem ein Podium bieten, der unsere demokratischen Grundwerte angreift“, sagt Bürgermeisterin Emily Weede.
Für bestehende Nutzerinnen und Nutzer ergeben sich keine Änderungen. Regelmäßig nutzende Gruppen behalten ihre bisherigen Vereinbarungen. Buchungsanfragen sind über das Internet möglich.
Mit der neuen Satzung möchte die Gemeinde sicherstellen, dass die Dorfgemeinschaftshäuser weiterhin für vielfältige Veranstaltungen genutzt werden können – unter klaren und verlässlichen Rahmenbedingungen.
Redakteur:Sven Rathert aus Seevetal |
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