Jugendhilfeauschuss Landkreis Harburg
Höhere Förderung für Tagesmütter und -väter

Die Tagesmütter und -väter stehen wegen der Verteuerungen in vielen Bereichen finanziell mit dem Rücken an der Wand. Darauf machten jetzt einige von ihnen im Kreisjugendhilfeausschuss aufmerksam | Foto: bim
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  • Die Tagesmütter und -väter stehen wegen der Verteuerungen in vielen Bereichen finanziell mit dem Rücken an der Wand. Darauf machten jetzt einige von ihnen im Kreisjugendhilfeausschuss aufmerksam
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JOBS und KARRIERE

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Es war ein zähes Ringen mit vielen Zahlen, doch am Ende wurde ein Kompromiss gefunden, mit dem die Tagesmütter und -väter im Landkreis Harburg überwiegend leben können: Der Kreisjugendhilfeausschuss befürwortete in der Sitzung am Mittwoch in der Burg Seevetal in Hittfeld einhellig, die Förderung für Kindertagespflegepersonen anzuheben: auf 5,30 bzw. 6,30 Euro pro betreutem Kind und Stunde rückwirkend zum 1. August und auf 5,50 bzw. 6,50 Euro ab dem 1. Januar 2023 für zunächst zwei Jahre. Eine zusätzliche Verpflegungspauschale wird nicht mehr gewährt.

Seit Monaten hatten die Tageseltern eindrücklich auf ihre Situation und ihre finanzielle Notlage wegen der in vielen Bereichen gestiegenen Kosten aufmerksam gemacht und Erhöhungen der Förderleistung sowie der Verpflegungspauschale eingefordert. Unterstützung bekamen sie von der Gruppe Grüne/Linke.

Ein relativ
komplexes Thema

Das "relative komplexe" Thema erläuterte Martina Menzel von der Abteilung besondere Leistungen für Kinder und Jugendliche beim Landkreis. Bisher gebe es dazu nur bundesgesetzliche Regelungen im Sozialgesetzbuch XIII. Die vom Landkreis in Summe gezahlten Beträge teilen sich in Anerkennungsleistungen für die Arbeit mit Kindern und um Sachkosten, die durch die Tätigkeit entstehen, wie u.a. Lebensmittel, Strom, Verbrauchsmaterial. Unterteilt ist die Förderleistung zudem in Variante A (sozusagen Tagespflegepersonen mit Grundqualifizierung) und die Variante A plus (für weiter qualifizierte Tagespflegepersonen).

Zusätzlich zahle der Landkreis freiwillig ein monatliches Verpflegungsgeld (aktuell 42 Euro bei einer Hauptmahlzeit, 56 Euro bei zwei und 70 Euro bei drei Hauptmahlzeiten). Das sei einmalig in der Region, ein Verpflegungsgeld werde von keiner der umliegenden Kommunen bezahlt, da Nahrungsmittel eigentlich schon in der Sachkostenpauschale enthalten seien, so Menzel.

Da die Tagespflegepersonen freiberuflich, also selbstständig tätig sind, handelt es sich bei den Zahlungen des Landkreises um steuerpflichtige Einnahmen. Lediglich bei einer Betreuung in Vollzeit (40 Wochenstunden und mehr) sind 300 Euro pro Kind und Monat steuerfrei.

Letztmalig waren die Beträge im Jahr 2018 gemäß einer Empfehlung der Arbeitsgemeinschaft Jugendämter des Alt-Regierungsbezirks Lüneburg festgelegt worden. Nach Betrachtung der Inflationsrate von 15,9 Prozent hatte der Landkreis nun eine Erhöhung von 4,10 auf 4,90 Euro pro Stunde und Kind (Variante A, +19,51 Prozent) bzw. von 5,10 auf 5,90 Euro (Variante A plus, +15,69 Prozent) vorgeschlagen, die Gruppe Grüne/Linke jeweils eine Erhöhung um einen Euro (also auf 5,10 bzw. 6,10 Euro). Bei der Erhöhung der Verpflegungspauschale für zwei Hauptmahlzeiten auf 67 Euro waren sich Landkreis und Grüne/Linke einig.

Knackpunkt für die Tageseltern: Um das (zu versteuernde) Verpflegungsgeld zu erhalten, sollte das Kind mindestens 30 Stunden pro Woche oder sechs Stunden am Tag betreut werden. Diese Betreuungszeit werde nicht von allen Elten gebucht, die Kinder würden aber dennoch versorgt.

Dr. Erhard Schäfer (Grüne) betonte, es gehe nicht darum, wohltätig zu sein, sondern eine Leistung zu honorieren, die erbracht werde. Die Tageseltern seien unerlässlich bei der Erfüllung des seit 2013 geltenden Rechtsanspruchs auf Betreuung von Kindern vom ersten bis zum dritten Lebensjahr. Der jetzt angedachte Inflationsausgleich sei ein Blick zurück, man müsse den Blick in die Zukunft richten.

Nicole Bracht-Bendt (FDP) unterstützte Schäfer. Sie bezog sich auf einen WOCHENBLATT-Bericht, in dem es um fehlendes Fachpersonal in Kindertagesstätten ging. "Auch wenn das Verpflegungsgeld laut Gesetzgeber nicht verpflichtend ist: Die Kosten steigen. Da sind wir doch in der Pflicht, die Tageseltern zu unterstützen", sagte sie und erhielt Applaus von den zahlreichen Tageseltern im Publikum.

"Wie bekommen wir
Gerechtigkeit hin?"

Ausschussvorsitzender Udo Heitmann und Kreissozialamtsleiter Reiner Kaminski gaben sich alle Mühe, einen Kompromissvorschlag zu erarbeiten, der möglichst vielen Tageseltern gerecht wird. "Wie bekommen wir da eine Gerechtigkeit hin?", fragte Heitmann zu Recht. Reiner Kaminski schlug schließlich vor, das Verpflegungsgeld zu streichen und den Betrag stattdessen auf die - wie vom Landkreis vorgeschlagen erhöhten - Sachkosten umzulegen.

In die höhere Förderleistung investiert der Landkreis in diesem Jahr rund 240.000 Euro und 2023/24 jeweils rund eine Million Euro.

• Einen Beschluss über die Erhöhung fasst der Kreistag in seiner Sitzung am 19. Dezember um 15 Uhr in der Burg Seevetal in Hittfeld.

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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