Ärger um Denkmalschutz
Hof Kröger in Maschen: Wird eine Klage unumgänglich?

Der neue Eigentümer Steffen Lücking vor der denkmalgeschützten Scheune des Hofs Kröger
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ts. Maschen. Seit der Projektentwickler und Bauinvestor Steffen Lücking die Hofstelle Kröger in Maschen im März 2019 erworben hat, warten die Menschen im Ort darauf, was auf dem 14.000 Quadratmeter großen Grundstück passieren wird. Bisher ist das Bebauungskonzept öffentlich noch nicht vorgestellt worden. Insgesamt 85 Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern mit Satteldach möchte der neue Eigentümer dort errichten. Aber diesem Vorhaben stehen Auflagen des Kreisdenkmalschutzamtes entgegen, von denen Steffen Lücking überzeugt ist, dass sie auf falschen Tatsachenbehauptungen beruhen. Steffen Lücking denkt deshalb über eine Klage vor Gericht nach.
Wegen Auflagen zum Denkmalschutz darf Steffen Lücking von den insgesamt 14.000 Quadratmetern lediglich etwa 6.500 Quadratmeter bebauen - zu wenig zur Umsetzung seines Baukonzepts. Die Einschränkung geht auf eine Stellungnahme des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalschutz zu der im Jahr 1767 erbauten Hofscheune zurück. Von behauenen Sandsteinblöcken ist darin die Rede, was Steffen Lücking wundert: "Die sind an dem Scheunenbau gar nicht vorhanden", sagt er. Ob ein Grundstück aufgrund falscher Tatsachenbehauptungen entwertet werden dürfe, fragt er verärgert.
Der Grundstückseigentümer möchte die denkmalgeschützte Hofscheune versetzen. Platz sei innerhalb einer Gruppe von Eichen auf dem Gelände. Das Denkmalschutzamt lehnt das ab. Die Begründung: Historische Sichtachsen gingen damit verloren. Diese behaupteten Sichtachsen seien damals bei Errichtung der Scheune nicht vorhanden gewesen, sagt Steffen Lücking. Ihm sei unverständlich, warum sie dann schützenswert seien. "Mittlerweile spricht man nicht nur von frei zu haltenden Sichtachsen, sondern von einen Umgebungsschutz von rund 4.000 Quadratmetern um die Scheune."
Offensichtlich ist der Graben tief zwischen Denkmalschützern und dem Projektentwickler. "Ich erhalte keine Antwort auf meine Frage, wie ich die Scheune nutzen darf. Nur Ablehnung zu meinen Vorschlägen", sagt Steffen Lücking, der den Willen zur Zusammenarbeit vermisst. Zum Beispiel sei ihm die Nutzung als Indoor-Spielscheune für Kinder der geplanten Wohnanlage verwehrt worden.
Die Seevetaler Gemeindeverwaltung, Herrin des Genehmigungsverfahrens, beruft sich auf die Stellungnahme des Denkmalschutzes - und zieht sich den Ärger des Projektentwicklers zu. Die Verwaltung, schimpft Steffen Lücking, habe das Problem im Bebauungsplanverfahren bequem ausgeklammert und in das Genehmigungsverfahren geschoben.
Seevetals Bürgermeisterin Martina Oertzen (CDU) weist den Vorwurf zurück. Die Verwaltung sei an das Recht gebunden und dürfe die Stellungnahme des Denkmalschutzes nicht ignorieren. Grundsätzlich begrüße sie, wenn Investoren in Seevetal Wohnungen errichten wollen. Sie sei sicher, dass im Fall des Hofs Kröger in Gesprächen eine Lösung mit Steffen Lücking gefunden werden könne.
Steffen Lücking führt sich in seinen Rechten verletzt. Verwaltung dürfe einen rechtsgültigen Bebauungsplan nicht zur einer bloßen Interpretationsgrundlage herabstufen, sagt er. Solange der Konflikt um die Nachnutzung des früheren Hofs Kröger nicht geklärt sei, werde er auf seinem Grundstück an der Schulstraße ebenfalls keine Wohnungen bauen, sagt Steffen Lücking. Deshalb liegt ein zweites Bauvorhaben in Maschen vorerst auf Eis.

Redakteur:

Thomas Sulzyc aus Seevetal

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