Gutachter-Ansicht: Zocker-Banker vermindert steuerungsfähig
Facharzt für Psychiatrie stellte Expertise über Zocker Jens L. vor
tp. Stade. Im "Zocker-Prozess" gegen Ex-Banker Jens L.* (40) aus Stade vor dem Stader Landgericht hat der von L.s Verteidigung beauftragte Psychiater Dr. Rainer Hoffmann sein Gutachten vorgestellt. Unter Einbeziehung aktueller diagnostischer Standards erklärte der renommierte Facharzt für Psychiatrie und Spielsucht-Experte am jüngsten Verhandlungstag ausführlich, dass beim Angeklagten zum Tatzeitpunkt von verminderter Steuerungsfähigkeit bis hin zur Aufhebung der Steuerungs- und Einsichtsfähigkeit auszugehen sei.
Dies sieht der gerichtlich bestellte Gutachter Dr. Harald Schmidt anders. Er hält Jens L. trotz Spielsucht für straffähig. Vor der Strafkammer sagte Schmidt, er könne keine Fach- und Sachmängel bei der Gutachtenfertigung seines Kollegen erkennen, obwohl dieser grundlegend andere Schlüsse daraus ziehe. Fehler in seiner eigenen Gutachtenerstellung konnte der vom Gericht beauftragte Experte nicht ausschließen, da die Begutachtung nicht zeitnah erfolgt sei, und sich der Angeklagte zu diesem Zeitpunkt in Therapie befunden habe.
Die Strafkammer wird nun das Gutachten von Dr. Hoffmann einer Bewertung zu unterziehen. Mit der medizinischen Einschätzung von Jens L.s Verfassung während des Tatzeitraumes steht und fällt das Urteil.
Wie mehrfach berichtet, soll Jens L. 8,4 Millionen Euro Kundengelder der Deutschen Bank in Buxtehude im Kasino verzockt haben. Ihm droht eine mehrjährige Gefängnisstrafe.
Der nächste Verhandlungstag ist der 10. November. Beginn: 9.30 Uhr. L.s Verteidiger Frank Jansen hat weitere Beweisanträge angekündigt.
*Name v. d. Red. gekürzt
Redakteur:Thorsten Penz aus Stade |
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