Einbürgerungsfeier im Stader Kreishaus
42 Menschen erhalten die deutsche Staatsangehörigkeit
- Sie haben vom Landkreis Stade ihre Einbürgerunsgurkunde erahlten: 42 Personen sind jetzt deutsche Staatsbürger
- Foto: Daniel Beneke/Landkreis Stade
- hochgeladen von Jörg Dammann
Im feierlichen Rahmen hat Landrat Kai Seefried im Stader Kreishaus 42 Frauen, Männern und Kindern aus 19 Herkunftsländern ihre Einbürgerungsurkunden überreicht. Viele der neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger waren gemeinsam mit Angehörigen und Freunden zur inzwischen 38. Einbürgerungsfeier des Landkreises Stade gekommen.
In seiner Ansprache betonte Seefried die Bedeutung gesellschaftlichen Engagements. Die Neubürgerinnen und Neubürger seien ein wichtiger Teil des Landkreises und könnten mit ihren Erfahrungen, ihrem Wissen und ihrem Einsatz wesentlich zum Gemeinwesen beitragen. Besonders das Ehrenamt, etwa bei Feuerwehren, Vereinen oder in der Kommunalpolitik, lebe von Menschen mit unterschiedlichen Lebenswegen und Perspektiven.
Gemeinsame demokratische Werte
Der Landrat bezeichnete die deutsche Staatsangehörigkeit als Bekenntnis zu gemeinsamen Werten. Die Einbürgerungsfeier sende ein Zeichen für Frieden, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Gerade in einer Zeit gesellschaftlicher Herausforderungen sei es wichtig, diese Werte täglich mit Leben zu füllen.
Die Festrede hielt der Bundestagsabgeordnete Christoph Frauenpreiß. Er würdigte die Vielfalt der Gesellschaft als Stärke und sprach den neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern seine Anerkennung aus. Sie seien Teil der Gesellschaft und des wirtschaftlichen Erfolgs der Region.
Die eingebürgerten Menschen stammen aus insgesamt 19 Nationen. Neben den Urkunden erhielten sie ein Exemplar des Grundgesetzes. Für die Kinder gab es zudem einen Landkreis-Teddy. Für die musikalische Begleitung der Feier sorgten Lina Glinsmann und Ingolf Lienau von der Kreisjugendmusikschule Stade. Unter den Gästen waren auch Mitglieder des Kreistages sowie Vertreterinnen und Vertreter der Städte und Gemeinden im Landkreis.
Redaktioneller Hinweis:
Bei der Veranstaltung hielt eine der eingebürgerten Personen die Ansprache für die Neubürgerinnen und Neubürger. Die betreffende Person hatte dem Landkreis zunächst auch persönliche Angaben zur Veröffentlichung übermittelt. Diese Zustimmung wurde nachträglich zurückgezogen. Der Landkreis Stade hat deshalb um die Streichung der entsprechenden Passage gebeten.
Bemerkenswert ist dabei, dass die Teilnahme an einer öffentlichen Einbürgerungsfeier freiwillig erfolgt und auch niemand eine Rede halten muss, wenn man dies nicht will. Beides ist keinesfalls Voraussetzung für eine Einbürgerung. Die deutsche Staatsangehörigkeit wird unabhängig davon verliehen. Ein vergleichbarer Fall hatte sich bereits bei einer früheren Einbürgerungsfeier im Landkreis Stade ereignet, als eine eingebürgerte Frau nachträglich ihr Einverständnis zur Veröffentlichung ihrer Angaben und ihres Redebeitrages widerrief.
Redakteur:Jörg Dammann aus Stade |
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