Kranke Milchkühe grausam entsorgt
"Soko Tierschutz" deckt brutale Tierquälereien auf Düdenbütteler Schlachthof auf

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tk. Stade. Der Tierquälerei-Skandal um den seit vergangener Woche geschlossenen Schlachthof in Düdenbüttel nimmt immer größere Formen an. Die Tierschützer des Vereins "Soko Tierschutz" haben dort und auf Lkws des Schlachtbetriebs im März und April verdeckte Videoaufnahmen gemacht, die eine Vielzahl erschütternder Verstöße dokumentieren. Das Fleisch von Tieren, die gar nicht hätten geschlachtet werden dürfen, wurde laut "Soko Tierschutz" in die gesamte EU geliefert und unter anderem zu Döner, Spareribs, Burger und Köttbullar verarbeitet. Im Fokus der Kritik steht auch das Stader Veterinäramt und dessen Leiterin Dr. Sibylle Witthöft. Friedrich Mülln, Sprecher der "Soko Tierschutz" wirft den Amtstierärzten vor, "systematisch weggeschaut und damit entsetzliche Tierquälerei und eine massive Gefährdung der Verbraucher verursacht zu haben". Landkreis Dezernentin Nicole Streitz erklärt, dass mit Hochdruck an der Aufklärung der Vorwürfe gearbeitet werde.

Seil schneidet ins Auge der Kuh

Das sind zusammengefasst die Vorwürfe an Landwirte und den Schlachthof: "Der Schlachthof hatte systematisch kranke, schwer verletzte Tiere und unter rechtswidrigen Umständen bereits tot angelieferte Tiere geschlachtet. Völlig verstörte Milchkühe wurden bei vollem Bewusstsein von Schlachthof-Mitarbeitern mit Seilwinden in die Tiertransporter geschleift", steht in der Presseerklärung von Friedrich Mülln. Alte, kranke und ausrangierte Milchkühe, sogenannte Downer, würden "grausam und illegal entsorgt", so die "Soko Tierschutz". Eine besonders schlimme Szene zeige, wie eine Kuh minutenlang verladen werde und das Seil in das Auge des Tieres schneide.

Zudem habe ein mit versteckter Kamera aufgenommenes Video dokumentiert, wie ein amtlicher Tierarzt beim Anblick eines illegalen Transportes schnell umkehre und verschwinde. Für die "Soko Tierschutz" ist das "entsetzliche Tierquälerei". Die Tierschützer werfen dem Stader Veterinäramt außerdem vor, dass nicht verhindert wurde, dass während der Kontrolle am vergangenen Mittwoch - danach wurde der Betrieb geschlossen - Fleisch ausgeliefert wurde.

Dass dieser Tierschutzskandal schnell von der Tagesordnung verschwindet, glaubt "Soko Tierschutz"-Sprecher Friedrich Mülln nicht: "Bei uns gehen immer mehr Hinweise ein, dass die Tierquälereien keine Einzelfälle waren." Die Ermittlungen, Strafanzeigen sind gestellt, werden nicht nur den Schlachtbetrieb treffen. Laut Friedrich Mülln sind gravierende Verstöße bei mindestens 15 Landwirten in der Region dokumentiert worden. Er schätzt, dass diese bekannten Fälle auch nur die Spitze des Eisbergs sind und die Zahl der Verstöße gegen das Tierschutzrecht deutlich höher liegt. "Es war in der Region offenbar bekannt: Hast du ein krankes Tier, das eigentlich nicht geschlachtet oder transportiert werden darf, dann bring es auf diesen Schlachthof", sagt Friedrich Mülln dem WOCHENBLATT. Das Videomaterial zeige, dass der Fahrer des Schlachthoftransporters und die Landwirte sich nicht das erste Mal getroffen hätten. "Der Umgang miteinander wirkt vertrauensvoll", so Mülln. Er schätzt, dass in diesem Betrieb 25 bis 50 Tiere pro Tag geschlachtet worden sind. Zum Vergleich: Größere Schlachthöfe würden ungefähr 300 Rinder an einem Tag schlachten.

Düdenbüttel ist ein Fall wie Bad Iburg

Für die "Soko Tierschutz" erklärt sich diese Form der Tierquälerei aus der Geschichte der Schlachtbetriebe. Friedrich Mülln: "Das waren früher sogenannte Notschlachtereien." Dort wurden auch kranke und verletzte Tiere geschlachtet und das Fleisch, nach einer veterinärmedizinischen Untersuchung, über sogenannten Freibänke verkauft. Dieses Fleisch sei deutlich billiger gewesen. Mit einer EU-Verordnung vor ungefähr 20 Jahren war aber das Ende der Notschlachtereien und Freibänke gekommen. "An dem jetzt verbotenen Geschäftsmodell hat sich aber in einigen Fällen nichts geändert", sagt Tierschützer Mülln. So wie aktuell im Landkreis Stade hat die "Soko Tierschutz" ähnliche Tierquälereien auf Schlachthöfen in Bad Iburg und Sachsen-Anhalt aufgedeckt. Die "Soko Tierschutz" hat in den vergangenen zwei Jahren bundesweit schon zehn Schlachthof-Skandale aufgedeckt. Der Fall in Düdenbüttel weist dabei deutliche Parallelen zu einem Tierschutzskandal auf einem Schlachthof in Bad Iburg auf. "Die Täter sind bislang weitgehend unbehelligt geblieben", so Mülln. Das lukrative Geschäft mit kranken Kühen werde fortgesetzt - nur anderswo.

Dass dieser Fall schnell erledigt ist und alle Beteiligten zum Tagesgeschäft übergehen, dürfte schwierig werden. "Wir machen keine Blindschüsse, sondern haben eine hundertprozentige Trefferquote", sagt Friedrich Mülln über die investigative Arbeit der "Soko Tierschutz". An Beweisen für Tierquälerei und Gesetzesverstößen dürfte es nicht mangeln. In Stendal (Sachsen-Anhalt) hatte der Chef des Veterinäramts nach einem Jahr Ermittlungen seinen Posten geräumt. Und die "Soko Tierschutz" fordert außerdem, dass Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast (CDU) nach dem nächsten großen Skandal nach Bad Iburg zurücktritt.

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg, dort werden niedersachsenweit alle Verstöße gegen das Tierschutzrecht zusammengefasst, ermittelt nach der Anzeige durch die "Soko Tierschutz" wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz gegen die Betreiber des Schlachthofes in Düdenbüttel, Mitarbeiter des Schlachthofs, Veterinäre des Landkreises Stade und einige Landwirte. Konkrete Ermittlungen werden derzeit schon gegen zwei Beschuldigte geführt.

Stades Landrat Michael Roesberg räumt in einem Statement vom Donnerstag ein, dass zumindest ein Teil der Vorwürfe berechtigt ist: „Nach unseren Erkenntnissen stimmt ein Teil der Vorwürfe der Tierschutzorganisation. Insoweit ist es nicht hinnehmbar und am Ende haben Gerichte zu entscheiden, ob sich jemand strafbar gemacht hat. Wir stecken zusammen mit der Staatsanwaltschaft weiter in umfangreichen Ermittlungen und wollen alles lückenlos aufklären. Der betroffene Betrieb verhält sich derzeit kooperativ.“ 

Stader Veterinäramt in der Kritik

Der Landkreis Stade ist derzeit damit beschäftigt, mit drei Mitarbeitern die Videodateien, insgesamt 90 Gigabyte Datenvolumen, auszuwerten, die von den Tierschützern übermittelt wurden. Die strafrechtliche Ermittlung liegt bei der Staatsanwaltschaft. Der Landkreis wird unter anderem aus Gründen der Gefahrenabwehr tätig, weil Fleisch in Umlauf gebracht wurde, das nicht auf den Markt hätte kommen dürfen. Ob und wann der Schlachthof wieder in Betrieb geht, wird der Landkreis unter der Fachaufsicht des Landwirtschaftsministeriums entscheiden.

Die Tierschützer des Vereins "Soko Tierschutz" werfen dem Stader Veterinäramt vor, "systematisch weggeschaut" zu haben. Dazu erklärt Landkreis-Dezernentin Nicole Streitz, dass die erforderliche Untersuchung vor dem Töten der Tiere und die nachfolgende Fleischuntersuchung von zwei beauftragten Tierärzten vorgenommen wurden, die den Schlachthof mehrmals täglich angefahren hätten. Eine Anwesenheit während der Schlachtung sei bei einem Betrieb dieser Größe nicht vorgeschrieben.
Zudem hätten zwei Mal pro Woche unangekündigte Hygiene- und Tierschutzkontrollen stattgefunden und ergänzend eine Überwachung durch Amtsveterinäre und Tierärzte des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).

Die "Soko Tierschutz" wirft dem Stader Veterinäramt außerdem vor, zugelassen zu haben, dass Fleisch noch in die Hamburger Region und in die Niederlande ausgeliefert wurde, obwohl bereits die Kontrolle durch die Behörde mit anschließender Betriebsstilllegung lief. Dazu stellt Nicole Streitz fest, dass der Landkreis vorsorglich angeordnet habe, das Rindfleisch, das am 3. April ausgeliefert wurde, zurückzuholen. Es würden derzeit mikrobakterielle Untersuchungen laufen. Über eine eventuelle Freigabe werde nach Einzelfallprüfung entschieden.
Zu tierschutzrechtlichen Fragen stellt Nicole Streitz grundsätzlich fest: Ein nicht transportfähiges Tier darf nicht in einen Schlachtbetrieb gebracht werden. Weder Transport noch Schlachtung seien erlaubt. Die Schlachtung von kranken Tieren ist verboten. Sie müssten tierschutzgerecht erlöst und in einer Tierkörperbeseitungsanstalt entsorgt werden.

Tote Tiere dürfen nur dann zu einem Schlachthof - und zwar unverzüglich - gebracht werden, wenn vorher eine Notschlachtung durch einen Tierarzt durchgeführt wurde. Der amtliche Tierarzt benötigt zudem eine Plausibilitätserklärung für die Notschlachtung.

Wenn die Vorwürfe der "Soko Tierschutz" zutreffen - und davon ist aufgrund der Videos auszugehen - dann liegen im Tierquälerei-Skandal in Düdenbüttel eine Vielzahl von Gesetzesverstößen vor. Im Fokus: Das Stader Veterinäramt

Lesen Sie auch den ersten Artikel über den Schlachthof

Armer Hund: Wer ist nur zu so etwas fähig?
Redakteur:

Tom Kreib aus Buxtehude

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