Für die Gerichte in Buxtehude und Stade
Landkreis Stade sucht neue Jugendschöffen

Beim Amt für Jugend und Familie begleiten Justina Feldmann und Masoud Wasiqi vom Team Jugendhilfe im Strafverfahren die Jugendschöffenwahl.  | Foto: Landkreis Stade / Daniel Beneke
  • Beim Amt für Jugend und Familie begleiten Justina Feldmann und Masoud Wasiqi vom Team Jugendhilfe im Strafverfahren die Jugendschöffenwahl.
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JOBS und KARRIERE

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Das Amt des Schöffen ist im deutschen Rechtssystem fest verankert: Bürger sitzen sozusagen als Laienrichter an der Seite der Berufsrichter, wenn über schwerere Straftaten verhandelt wird. Die Schöffen entscheiden bei der Urteilsfindung an Amts- und Landgerichten gleichberechtigt mit über Schuld oder Unschuld eines Angeklagten. Das Schöffengericht verkündet damit im wahrsten Sinne des Wortes Urteile "im Namen des Volkes". Die ehrenamtlichen Richter sollen einen Querschnitt der Bevölkerung darstellen. Sie werden alle vier Jahre neu bestimmt. In diesem Jahr werden die Jugendschöffen für die Wahlperiode 2024 bis 2028 gewählt. Dafür werden nun geeignete Personen gesucht.

Wer sich dafür interessiert, als Jugendschöffe tätig zu werden, sollte sich seiner Rolle und Verantwortung gegenüber Angeklagten, Öffentlichkeit und Geschädigten bewusst sein. Jugendschöffen sollen neben den allgemeinen Voraussetzungen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Dabei sollten sie zwischen 25 und 69 Jahren alt sein. Juristische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

"Richterin ohne Robe"

Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöffen für die Amtsgerichte in Stade und Buxtehude werden vom Amt für Jugend und Familie beim Landkreis Stade erstellt. Dafür wurden die Gemeinden, Samtgemeinden und die Hansestadt Stade sowie die freien Träger der Jugendhilfe um Vorschläge gebeten. Bürger können sich aber auch direkt an das Amt für Jugend und Familie wenden und Vorschläge einreichen oder sich selbst vorschlagen.

Bei einem Strafprozess nehmen immer zwei Schöffen an der Seite der Richter. Anders als die Richter können die Schöffen die Verfahrensakten vor Prozessbeginn nicht einsehen. Erst wenn vom Staatsanwalt die Anklage verlesen wird, erfahren sie, was konkret einem Angeklagten vorgeworfen wird. In der Verhandlung dürfen auch Schöffen Fragen stellen. Wenn es am Ende ums Urteil geht, haben die Schöffen das gleiche Stimmrecht wie die Berufsrichter.

Für weitere Information zu den Aufgaben der Jugendschöffen sowie deren Wahl steht beim Landkreis Stade im Amt für Jugend und Familie das Team Jugendhilfe im Strafverfahren zur Verfügung. Eine Kontaktaufnahme ist per Telefon unter der Rufnummer 04141 - 125111 bzw. per E-Mail an die Adresse jugendamt@landkreis-stade.de möglich. Zusätzliche Infos gibt es im Internet auf der Seite www.schoeffenwahl.de.

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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