Städtebauförderung wurde umstrukturiert
Alle Anträge für Stade neu gestellt
jd. Stade. Mit Mitteln aus der Städtebauförderung wird an verschiedenen Ecken in Stade bereits einiges bewegt oder soll in den kommenden Jahren in Bewegung kommen. Die Hansestadt befindet sich gleich mit fünf Maßnahmen in Förderprogrammen, die mit etlichen Millionen von Bund und Land bezuschusst werden. Allein für die über einen Zeitraum von zehn Jahren laufende Altstadtsanierung sind rund 14 Millionen Euro veranschlagt, wovon die Stadt nur ein Drittel übernehmen muss. Jetzt sind die Programme der Städtebauförderung komplett umgekrempelt worden. Für Stade ist diese Neustrukturierung mit einem Riesenaufwand verbunden. Unterlagen mussten überarbeitet und Anträge neu gestellt werden. "Das alles ist ein unglaublich großer Aufwand, aber langfristig wird alles einfacher", so Stadtbaurat Lars Kolk.
Die laufende Sanierungsmaßnahmen in Bützfleth und die geplanten Vorhaben in Hahle waren bisher dem Fördertopf "Aktive Stadtteil- und Ortsteilzentren" zugeordnet, das Geld für den Umbau der Harschenflether Vorstadt floss aus der Programmkomponente "Stadtumbau West" und für die Sanierung weiter Teile der Stader Altstadt wurden im Sommer 2019 Gelder aus dem Fonds "Städtebaulicher Denkmalschutz" bewilligt.
Außerdem sollten Fördermittel für die Neugestaltung der Stader Wallanlagen im Rahmen des Programms "Stadtgrün" beantragt werden. Nicht mehr von Relevanz ist das Altländer Viertel. Für das dortige Programm "Soziale Stadt" werden keine Mittel mehr ausgeschüttet, weil es ohnehin zum Ende des Jahres ausläuft.
Alle anderen Maßnahmen mussten bzw. müssen aber in die neuen Programmkomponenten der Städtebauförderung überführt werden.
So gilt für Bützfleth und Hahle jetzt das neue Programm "Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne". Dabei handelt es sich im Grunde um eine Neuauflage des 2012 eingestellten "Normalprogramms" der Städtebauförderung. Unter der neuen Namensgebung sind jetzt mehrere Programme zusammengefasst. Die Harschenflether Vorstadt wiederum musste dem Programm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten" zugeordnet werden.
Laut Kolk waren die Termine für die Neubeantragung der Fördermittel äußerst knapp bemessen. Trotzdem habe es die Verwaltung hinbekommen, die erforderlichen Unterlagen fristgerecht bis Ende Dezember 2019 einzureichen.
Noch komplizierter ist die Sache bei der Altstadtsanierung. Die bereits bewilligte Maßnahme kann nun doch mit der Neugestaltung der Wallanlagen zusammengelegt werden. Das war vor anderthalb Jahren noch ganz anders: Da hatten Experten aus Hannover dazu geraten, das Fördergebiet für die Altstadtsanierung zu verkleinern und die Wallanlagen aus der Förderkulisse herauszunehmen. Das Maßnahmenpaket wäre zu umfangreich gewesen, weswegen es womöglich förderrechtliche Probleme gegeben hätte, so die Begründung.
Daher sollte jeweils ein getrennter Förderantrag für die Altstadt - dieser ist bereits bewilligt - und für die Wallanlagen gestellt werden. Beides wird nun doch zusammengefasst und als Gesamtmaßnahme in die neue Programmkomponente "Lebendige Zentren" überführt.
Stadtbaurat Kolk verweist in diesem Zusammenhang auf die Synergieeffekte. Diese gebe es u.a. bei der städtebaulichen Rahmenplanung, bei der Beauftragung des Sanierungsträgers und bei der Umsetzung einzelner Maßnahmen. Von der Konzeption her sei es ohnehin sinnvoller, beide Teilgebiete als Einheit zu betrachten.
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