Antragstellung nur noch digital möglich
Aus für Bauanträge in Papierform beim Landkreis Stade

Die Leiterin des Amtes Bauen und Wohnen, Annette Krispin, setzt auf Digitalisierung bei Baugenehmigungsverfahren
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Für Häuslebauer wird es zum Jahreswechsel es ernst: Bauanträge werden vom Landkreis Stade ab Januar nur noch digital angenommen. Der Antrag muss entweder über das Serviceportal auf der Landkreis-Internetseite hochgeladen oder auf einem Datenträger eingereicht werden. Mit dieser Vorgabe setzt der Landkreis Stade gesetzliche Regelungen auf Landesebene um. „Wir bieten den Antragstellern mit der digitalen Bearbeitung aber auch einen wesentlich besseren Service“, sagt die Leiterin des Amtes Bauen und Wohnen, Annette Krispin.

Pflicht besteht für viele Vorgänge

Die Pflicht zur digitalen Antragstellung besteht nicht nur für Bauanträge, sondern auch andere Vorgänge rund ums Bauen, wie etwa Abbruchanzeigen, Bauvoranfragen, sowie Abweichungs-, Ausnahme- und Befreiungsanträge. Nach entsprechenden Änderungen der Landesbauordnung ist das elektronische Antragsverfahren der Regelfall. Für zwei Jahre gab es im Rahmen einer Übergangslösung die Möglichkeit, auch weiterhin Papieranträge einzureichen. Damit ist jetzt Schluss. Die Prüfung der Bauanträge im Landkreis Stade wurde schon vor längerer Zeit auf die digitale Sachbearbeitung umgestellt. So können Vorgänge zügiger bearbeitet werden. 

Landkreis Stade: Dank digitaler Bauakte schnellere Bearbeitungszeiten

So funktioniert das digitale Antragsverfahren

Um Bauanträge elektronisch über das Serviceportal des Landkreises Stade einreichen zu können, muss der Entwurfsverfasser ein Nutzerkonto zur einmaligen Authentifizierung anlegen. Bei dem Nutzerkonto, das in Niedersachsen als Servicekonto bzw. Servicekonto Plus bezeichnet wird, handelt es sich um eine Identifizierungskomponente, die bundesweit einheitlich ist. Über das Serviceportal des Landkreises kann sich jeder Bürger ein kostenloses Servicekonto oder - als höhere Stufe - ein Servicekonto Plus anlegen. Die Basisregistrierung kann zunächst über Nutzername und Passwort erfolgen. Dabei erfolgt aber keine Identifizierung, sodass diese Registrierung nicht ausreicht, um Online-Verwaltungsleistungen wie eben die elektronische Bauantragsstellung nutzen zu können.

Servicekonto für die Identifizierung

Mit dem Servicekonto Plus kann der Bürger eine eindeutige Identifizierung hinterlegen. Hier erfolgt die Registrierung mit einem elektronischen Identitätsnachweis wie der eID-Funktion des Personalausweises und einem Lesegerät, z.B. einem NFC-fähigen Smartphone und der AusweisApp2. Nach der erfolgreichen Registrierung können über das Servicekonto Plus jederzeit Bauanträge elektronisch eingereicht werden. Grundsätzlich müssen die übermittelten Bauunterlagen mit einer elektronischen Signatur versehen sein. Werden die Unterlagen hingegen über ein eigenes Nutzerkonto übermittelt, ist eine solche Signatur nicht erforderlich. Die Verifizierung erfolgt dann ja bereits über den Login zum Nutzerkonto.

Das Bauamt des Landkreises akzeptiert auch weiterhin per Datenträger (z.B. CD-Rom oder USB-Stick) eingesandte Anträge. Diese müssen aber zwingend über eine elektronisch qualifizierte Signatur verfügen. Die gesetzlichen Vorgaben sind zwingend zu beachten. Der Landkreis empfiehlt Planern und Architekten eine entsprechende Fachlektüre: Der Justiziar der Architektenkammer, Markus Prause, liefert umfassende Informationen zum Thema in einem Artikel im Deutschen Architektenblatt, Ausgabe 12/2023.

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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