Stade will auf Gebühren im Januar und Februar verzichten
Gute Nachricht für Eltern in Stade: Kita-Beiträge sollen erlassen werden

Für die Monate Januar und Februar werden nur diejenigen Eltern zur Kasse gebeten, die ihr Kind in einer Notgruppe hatten   | Foto: Adobe Stock/Krakenimages
  • Für die Monate Januar und Februar werden nur diejenigen Eltern zur Kasse gebeten, die ihr Kind in einer Notgruppe hatten
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jd. Stade. Die Stadt Stade will für die Monate Januar und Februar auf die Erhebung von Kita-Beiträgen verzichten. Einen entsprechenden Beschluss soll der Rat auf seiner Sitzung am 22. März auf Empfehlung der Verwaltung fassen. Ausgenommen von diesem Zahlungserlass sollen diejenigen Eltern sein, deren Kinder in diesem Zeitraum in einer Notgruppe betreut wurden. Die Regelung soll nicht nur für die städtischen Kitas gelten, sondern auch für die Einrichtungen in freier Trägerschaft. Vorgesehen ist, dass die Träger die Einnahmeausfälle erstattet bekommen. Nach ersten Berechnungen ist von Mindereinnahmen in Höhe von 150.000 Euro auszugehen.

Seit Anfang Januar ist in Niedersachsen der reguläre Kita-Betrieb untersagt. Dieses Verbot gilt vorerst bis zum 7. März. Zulässig ist nur eine Notbetreuung in deutlich kleineren Gruppen. Die Verwaltung hatte auf die vom Land angeordnete Schließung der Kitas bereits reagiert und die Zahlung der Elternbeiträge ab Februar vorläufig ausgesetzt. Dieser Gebührenverzicht soll nun rückwirkend auf den Januar ausgedehnt werden. Der Verzicht auf Elternbeiträge erscheine aufgrund "der sozialen und familienpolitischen Verantwortung geboten", heißt es seitens der Verwaltung. Diese verweist zudem auf rechtliche Aspekte. Mit dem Betreuungsvertrag gehe die Stadt ein zivilrechtliches Verhältnis gegenüber den Eltern ein. Werde die Betreuungsleistung nicht erbracht, könne die Stadt dem Grundsatz nach kein Entgelt verlangen.

Nach Ansicht der Verwaltung ist es eine "gegenüber den beitragspflichtigen Eltern gerechte und zugleich praktikable Lösung" immer dann keine Kita-Gebühren zu erheben, wenn sich eine Schließung über 15 oder mehr zusammenhängende Tage erstreckt. Diese Vorgehensweise ist so auch in der neuen Kita-Satzung vorgesehen, die mit Wirkung zum 1. August in Kraft treten soll.

Nicht erstatten will die Stadt die Kita-Beiträge für Dezember 2020. Damals waren die Eltern aufgrund der sich verschlechternden Pandemie-Lage gebeten worden, ihre Kinder möglichst zu Hause zu betreuen. Das Betreuungsangebot konnte bei Bedarf dennoch komplett in Anspruch genommen werden. Da die Kitas über Weihnachten ohnehin geschlossen sind, steht nach Ansicht der Stadt die Erhebung von Beiträgen noch in einem angemessenen Verhältnis zur erbrachten Leistung.

Schnelltests für Stader Kindergarten-Personal

Das Corona-Testprogramm der Stadt Stade läuft auf Hochtouren. Aktuell lassen sich rund 250 Kita-Beschäftigte bis zu zweimal wöchentlich testen. Die Stadt hat Schnelltests angeschafft, die die Erzieherinnen und Erzieher in den zwölf städtischen und 16 von freien Trägern betriebenen Kitas sowie Personen aus der Tagespflege nutzen können.

Den Schnelltest nehmen Mitarbeiter der Stader Betreuungsdienste vor. Sollte das Testergebnis positiv ausfallen, wird der betreffenden Person empfohlen, sich in häusliche Quarantäne zu begeben, bis das Gesundheitsamt weitere Maßnahmen ergreift. Anschließend ist auf jeden Fall der aussagekräftigere PCR-Test erforderlich. Fällt dieser Test negativ aus, darf die Arbeit in der Kita wiederaufgenommen werden.
Das DRK organisiert die Testungen für das DRK-Personal in Eigenregie. Die Tagespflegepersonen erhalten die Möglichkeit, sich einmal wöchentlich durch die Stader Betreuungsdienste im Café „Schöne Zeit“ in der Poststraße testen zu lassen. 31 der 67 Tagespflegepersonen nehmen dieses Angebot wahr.

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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