Sind auch Anlagen im Alten Land möglich?
Mehr Freiflächen-Photovoltaik für den Landkreis Stade

In der freien Landschaft sollen deutlich mehr Photovoltaik-Anlagen entstehen  | Foto: Adobe Stock/Kampan
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FPV - Diese drei Buchstaben stehen für Freiflächen-Photovoltaik. Es geht um Solaranlagen, die in der freien Landschaft aufgestellt werden - u.a. in sogenannten Solarparks. FPV wird jetzt ein Thema für die Stader Kreispolitik. Nach dem Willen der rot-grünen Landesregierung soll die installierte Leistung von Photovoltaikanlagen in der freien Fläche im Jahr 2040 mindestens 15 Gigawatt betragen, was der Leistung von rund zehn AKWs entspricht. Dafür wird auch der Landkreis Stade geeignete Bereiche suchen und diese in seinem neu aufzustellenden Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) ausweisen müssen.

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Dabei ist die Vorgabe des Landes zu beachten, dass PV-Anlagen nicht auf Flächen errichtet werden sollen, die nach der Raumordnung der Landwirtschaft vorbehalten sind - wobei dies kein ausdrückliches Verbot darstellt. Landwirte haben ohnehin die Möglichkeit, sogenannte Agrar-PV-Anlagen als privilegiertes Bauvorhaben - es ist kein Bebauungsplan erforderlich - zu installieren, sofern sie dafür nicht mehr als 15 Prozent ihrer Flächen nutzen.

Bei der Neuaufstellung des RROP muss die Politik nun entscheiden, in welchem Umfang freistehende PV-Anlagen oder sogar ganze Solarparks für den Landkreis Stade gewünscht sind. Das gilt insbesondere für das Alte Land. Dort würde sich anbieten, Solarmodule über den Obstbaumplantagen zu installieren - ähnlich wie beim Hagelschutz. Doch es gibt ein Problem: Das Alte Land bemüht sich nach wie vor um die Anerkennung als UNESCO-Welterbe. Die Landschaft großflächig mit Photovoltaik zu versehen, könnte den ersehnten Welterbe-Status zusätzlich gefährden.

"Wir wollen als Landkreis nicht die Welterbe-Ambitionen zerstören", sagt der Chefplaner im Kreishaus, Simon Grotthoff. Ein Gutachten soll hier für Klarheit sorgen, inwieweit Freiflächen-PV unter diesem Aspekt im Alten Land machbar ist. Dies gilt auch für die A26. Denn es ist schon jetzt möglich, bis zu einem Abstand von 200 Metern beiderseits einer Autobahn freistehende PV-Anlagen zu installieren - auch ohne Bebauungsplan.

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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