Ausbruch in einem weiteren Betrieb
Geflügelpest im Landkreis Stade: Es gibt bereits drei Sperrzonen (mit Übersichtskarte)
- In einem weiteren Betrieb im Landkreis Stade ist die Gefügelpest ausgebrochen
- Foto: KI-generiert
- hochgeladen von Jörg Dammann
Im Landkreis Stade gibt es mittlerweile drei Sperrzonen, die wegen des Ausbruchs der Geflügelpest eingerichtet worden sind. Nachdem die Tierseuche vor ein paar Tagen in einem Geflügelbetrieb in der Samtgemeinde Fredenbeck ausgebrochen ist, wurde das Virus jetzt in einem Betrieb in der Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten festgestellt. Die dritte Sperrzone betrifft Teile der Samtgemeinden Harsefeld und Fredenbeck. Diese Sperrzone bezieht sich auf einen Betrieb im Landkreis Rotenburg und reicht in den Landkreis Stade hinein.
- Diese Sperrzonen sind bereits im Landkreis Stade eingerichtet. Die roten Kreise stellen die Schutzzonen in einem Drei-Kilometer-Radius um die betroffenen Betriebe dar. Die gepunkteten Linien stehen für die Beobachtungs- bzw. Sperrzonen (Zehn-Kilometer-Radius), die mittlerweile ineinander übergehen
- Foto: OpenTopoMap/jd
- hochgeladen von Jörg Dammann
6.700 Tiere mussten getötet werden
Das Landkreis-Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz hat die üblichen Maßnahmen ergriffen. Nachdem durch eine Laboruntersuchung bestätigt wurde, dass die Tiere in einem Geflügelbetrieb in der Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten mit der Vogelgrippe infiziert waren, wurden rund 6.700 Stück Geflügel unter amtlicher Aufsicht tierschutzgerecht getötet. Außerdem wurde eine Zehn-Kilometer-Überwachungszone eingerichtet und eine Aufstallungspflicht per Allgemeinverfügung angeordnet.
Es gilt eine strikte Stallpflicht
Demnach müssen Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter in diesem Bereich seit dem heutigen Dienstag, 4. November, ihre Tiere ausschließlich im Stall halten – unabhängig davon, wie viele Tiere sie besitzen. Gleiches gilt für die entsprechenden Bereiche der Samtgemeinden Harsefeld und Fredenbeck. Außerdem gilt im gesamten Landkreis Stade weiterhin eine Aufstallungspflicht für Haltungen mit mehr als 50 Stück Geflügel, um die Ausbreitung der Geflügelpest zu vermeiden.
Schutz- und Sperrzonen eingerichtet
Gemäß der Allgemeinverfügung gibt es eine Schutzzone (drei Kilometer um den betroffenen Betrieb) sowie eine Überwachungs- bzw. Sperrzone (zehn Kilometer um den Betrieb). Die Allgemeinverfügung ist auf der Landkreis-Internetseite (www.landkreis-stade.de) über die Rubrik „Bekanntmachungen“ abrufbar. Aus der Schutz- und der Überwachungszone darf kein Geflügel und kein Geflügelfleisch ausgeführt werden, ebenso darf kein Geflügel bzw. Geflügelfleisch in diese Zonen eingeführt werden. Ausnahmen werden auf Antrag individuell vom Amt Veterinärwesen und Verbraucherschutz geprüft. Weitere Regelungen können der Allgemeinverfügung entnommen werden.
Die üblichen Hinweise gelten weiter
Es gelten ansonsten die üblichen Hinweise, die der Landkreis bereits bei den vorherigen Geflügelpest-Ausbrüchen gegeben hat: Für Menschen und für Haustiere wie Hunde und Katzen ist die Geflügelpest grundsätzlich ungefährlich. Kontakt von Hunden und Katzen zu infizierten Tieren sollte dennoch vermieden werden. Eine Übertragung auf den Menschen ist im Einzelfall bei intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel möglich. Eine Infektion durch den Verzehr von Geflügelprodukten ist nicht möglich – insbesondere dann nicht, wenn sie erhitzt wurden.
Erkrankte oder tote Tiere sollte man nicht anfassen, sondern in Ruhe lassen. Da die Krankheit nicht heilbar ist, kann den Tieren nicht geholfen werden. Die Kadaver werden eingesammelt und unschädlich beseitigt, um eine weitere Ausbreitung zu vermeiden. Wer tote Tiere findet, meldet diese an das Amt Veterinärwesen und Verbraucherschutz per E-Mail: veterinaerwesen@landkreis-stade.de.
Redakteur:Jörg Dammann aus Stade |
|
| Webseite von Jörg Dammann | |
| Jörg Dammann auf Facebook | |
| Jörg Dammann auf Instagram | |
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.