Bewässerung

Beiträge zum Thema Bewässerung

Politik
Die Bewässerung der Fußballplätze wird für viele Vereine jetzt ein zusätzlicher Ausgabeposten | Foto: thl

Sportvereine sollen entlastet werden
Landesregierung will Wasserentnahmegesetz wieder kippen

"Vereine werden kräftig zur Kasse gebeten" titelte das WOCHENBLATT im Mai und berichtete, dass Sportvereine, die ihre Sportplätze mit Grundwasser beregnen, für die Wasserentnahme bezahlen sollen. Hintergrund war eine Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes, bei der der Preis für das Wasser um das 13-Fache erhöht wurde. Sofort liefen viele Sportvereine Sturm gegen das bis dahin kaum bekannte Gesetz. Kein Wunder, musste z.B. der TSV Winsen für das Jahr 2022 plötzlich rund 1.800 Euro...

  • Winsen
  • 12.12.23
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Sport
Bleiben künftig die Rasensprenger auf den Sportplätzen der Region ausgeschaltet? Die Vereine sollen tief in der Tasche greifen, um Bewässerungs-Gebühren zu zahlen  | Foto: Adobe Stock/Martin

Gebührenschock bei der Sportplatz-Bewässerung
Der Landkreis Harburg kassiert, der Landkreis Stade nicht

Ein gepflegter Rasen auf dem Sportplatz ist der Stolz jedes Platzwartes. Für ein sattes Grün muss ab und zu mal gewässert werden. Oftmals verwenden die Sportvereine dafür Grundwasser, das sie aus Brunnen pumpen. Das Wasser für die Sportplatz-Beregnung ist aber nicht kostenlos. Die Behörden - in diesem Fall die Landkreise - müssen dafür laut Gesetz eine Wasserentnahmegebühr kassieren. Bislang war die Gebühr für die Vereine so gering, dass sie unter die Bagatellgrenze von 280 Euro pro Jahr fiel...

  • Stade
  • 26.05.23
  • 718× gelesen
Panorama
Die Bewässerung der Fußballplätze wird für viele Vereine jetzt ein zusätzlicher Ausgabeposten | Foto: thl

Landkreis Harburg
Vereine werden kräftig zur Kasse gebeten

Dagmar Luhmann, Vorsitzende des TSV Winsen, traute ihren Augen nicht. "Für die Beregnung unserer Sportplätze sollen wir für 2022 knapp 1.800 Euro nachzahlen", erzählt sie. "Dabei war die Grundwasserentnahme bisher immer kostenlos." Der Landkreis Harburg als Aussteller des Bescheides bezieht sich auf eine Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes. Dort habe der Gesetzgeber den Entnahmezweck "zur Beregnung und Berieselung“ konkretisiert, indem es nun "zur Beregnung und Berieselung zu...

  • Winsen
  • 23.05.23
  • 891× gelesen
  • 1
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