Sportvereine sollen entlastet werden
Landesregierung will Wasserentnahmegesetz wieder kippen
"Vereine werden kräftig zur Kasse gebeten" titelte das WOCHENBLATT im Mai und berichtete, dass Sportvereine, die ihre Sportplätze mit Grundwasser beregnen, für die Wasserentnahme bezahlen sollen. Hintergrund war eine Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes, bei der der Preis für das Wasser um das 13-Fache erhöht wurde.
Sofort liefen viele Sportvereine Sturm gegen das bis dahin kaum bekannte Gesetz. Kein Wunder, musste z.B. der TSV Winsen für das Jahr 2022 plötzlich rund 1.800 Euro nachzahlen.
Doch jetzt scheint die Wende zu kommen. Das Kabinett in Hannover hat dem Landtag jetzt eine weitere Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes empfohlen. Inhalt: Für Sportvereine soll die Gebühr für die Bewässerung von vereinseigenen Sportanlagen ganz entfallen.
"SPD und Grüne werden jetzt einen Antrag auf vollständige Befreiung der Wasserentnahmegebühr für Sportvereine in den Landtag einbringen. Wann der Landtag abschließend entscheidet kann nicht gesagt werden, aber sicher noch in 2024", sagt Philipp Weigand, Sprecher des Umweltministeriums in Hannover. "Da die Wasserentnahmegebühr grundsätzlich für die Entnahmen eines ganzen Kalenderjahres erhoben wird, kann die Vorschrift auch rückwirkend - mit Wirkung zum 1. Januar 2024 - in Kraft treten."
Ziel sei, die Sportvereine vor hohen Belastungen durch die in der vergangenen Wahlperiode vorgenommene Änderung zu entlasten. In der genannten Wahlperiode wurde die Ermäßigung für Sportvereine ersatzlos gestrichen. Diese zahlen daher für 2022 und 2023 den vollen Gebührensatz. Pikant: Auch in der Wahlperiode war die SPD die Regierungspartei - zusammen mit der CDU, die sich nach bekanntwerden der Zusatzbelastungen für die Vereine im Mai dieses Jahres sofort für eine Rücknahme des Gesetzes ausgesprochen hatte.
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