Reederei scheitert vor Bundesverwaltungsgericht
Elbfähre kontra Elbtunnel: Klage gegen Kehdinger Kreuz abgewiesen
Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) hat am heutigen Mittwoch (6. Mai) die Klage der Elbfähre-Betreiber gegen das geplante Kehdinger Kreuz abgewiesen. Die Klage sei unzulässig, so die Leipziger Richter. Das Autobahnkreuz ist beim Bau der Küstenautobahn A20 von zentraler Bedeutung. Ohne das Kreuz, an dem später einmal A20 und A26 zusammentreffen sollen, kann auch der neue Elbtunnel nicht gebaut werden. Bereits während der mündlichen Verhandlung im April hatten die Leipziger Richter erkennen...