Warum ein Stader nicht wählen durfte
Wählerfrust: Briefwahlunterlagen strandeten bei der Post
Wir leben in einer Demokratie und können uns glücklich schätzen, dass es hierzulande freie und geheime Wahlen gibt. Das Wahlrecht gehört in Deutschland zu den bürgerlichen Ehrenrechten. Umso schlimmer ist es dann, wenn jemand daran gehindert wird, dieses Recht wahrzunehmen. Frank B.* aus Stade wollte bei der Landtagswahl im Oktober gern sein Kreuzchen machen. Aber er durfte nicht. Zurück bleibt ein verärgerter Bürger, dessen Vertrauen in staatliche Institutionen erschüttert ist. "Ich hatte...