Prozess gegen mutmaßlichen Kinderschänder
Befangenheitsantrag gegen den Richter

thl. Lüneburg. Eigentlich hatten alle Prozessbeteiligten auf das Plädoyer der Verteidigung und ein anschließendes Urteil erwartet. Doch ein Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen den Richter machte einen Strich durch die Rechnung.
Wie das WOCHENBLATT berichtete, muss sich Matthias S. (53) aus Uelzen vor dem Lüneburger Landgericht verantworten, weil er im Zeitraum von September 2006 bis April 2008 sowie im Juli 2017 und im April 2019 in Winsen und anderen Orten in insgesamt 15 Fällen Kinder sexuell missbraucht haben soll. Unter anderem auch die Tochter seiner ehemaligen Lebensgefährtin, von der er lange Zeit dachte, sie sei seine eigene Tochter. Die Beweislast ist erdrückend, denn Matthias S. hat seine abscheulichen Taten auf Video aufgenommen und zu Hause akribisch archiviert. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits zwölf Jahre Haft für den Angeklagten gefordert.
Jetzt der Befangenheitsantrag. Die drei Verteidiger von S. begründeten ihn damit, dass der Richter noch Zeugen vernehmen wollte, die etwas über den Lebenslauf von Matthias S. aussagen könnten. Denn der Angeklagte hüllt sich seit seiner Festnahme nahezu komplett in Schweigen. Der Verdacht: Das Gericht will S. einen Hang zur Pädophilie nachweisen, den ein Gutachter bereits ausschloss.
Jetzt müssen andere Richter über den Antrag entscheiden. Wird diesem stattgegeben, müsste der gesamte Prozess neu aufgerollt werden.

Redakteur:

Thomas Lipinski aus Winsen

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