Wo können künftig Windenergieanlagen im Landkreis Harburg entstehen? Und welche Bereiche sollen von einer Nutzung freigehalten werden? Wenn der Landkreis verhindern möchte, dass ab 2028 alle Flächen im sogenannten Außenbereich als potenzielle Flächen für den Bau von Windenergieanlagen (WEA) in Anspruch genommen werden, müssen Kreisverwaltung und -politik bis Ende 2027 selbst Flächen im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) festlegen. Mit dem Teilprogramm Windenergienutzung schafft der Landkreis dafür einen verlässlichen Rahmen. Nach Auswertung zahlreicher Stellungnahmen zum ersten Entwurf sind umfassende Änderungen notwendig. Damit wird sich der Kreis-Bau- und Planungsausschuss noch nicht - wie geplant - im September befassen. Stattdessen findet eine zusätzliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses, in der der überarbeitete Entwurf ausführlich behandelt wird, am 28. Oktober 2026 statt. Kurz darauf soll der Kreisausschuss die erneute Auslegung der Planungsunterlagen beschließen.
„Unser Ziel ist eine ausgewogene und belastbare Planung, die den gesetzlichen Vorgaben entspricht und zugleich sensible Bereiche schützt“, sagt Erster Kreisrat Josef Nießen. „Damit schaffen wir klare Rahmenbedingungen für die Windenergienutzung und verhindern einen ungesteuerten Ausbau.“
Zum ersten Entwurf waren mehr als 1.800 Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern, Kommunen, Fachbehörden und Verbänden eingegangen. Daraus hat die Kreisverwaltung mehr als 8.000 einzelne Argumente erfasst und geprüft. Wichtige Hinweise wurden in die Planung aufgenommen und einzelne Unstimmigkeiten in den Unterlagen bereinigt.
„Die intensive Beteiligung hat wertvolle Erkenntnisse geliefert. Wir haben diese sorgfältig ausgewertet und legen nun ein weiterentwickeltes Konzept vor“, erklärt Dr. Alexander Stark, Leiter der Stabsstelle Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung und Mobilität.
Begleitend zur erneuten Auslegung, die nach dem Auslegungsbeschluss des Kreisausschusses ab November stattfindet, plant der Landkreis eine Online-Informationsveranstaltung sowie drei Präsenzveranstaltungen in Salzhausen, Tostedt und Elstorf. Dort werden die wesentlichen Änderungen des Entwurfs vorgestellt und erläutert.
Zum Hintergrund:
Der Landkreis ist gesetzlich verpflichtet, zusätzliche Vorranggebiete für Windenergie auszuweisen. Ohne eine wirksame Planung könnten ab Ende 2027 Windenergieanlagen grundsätzlich im gesamten Außenbereich zugelassen werden, sofern die jeweiligen Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind (sogenannte Superprivilegierung).
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