Gewalt gegen Frauen
Landkreis Harburg will zusätzliche Frauenhausplätze schaffen

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Zum Schutz von Frauen vor Gewalt soll der Landkreis Harburg zusätzliche Frauenhausplätze schaffen. Das hat der Sozialausschuss des Kreistags am vergangenen Mittwoch einstimmig bei zwei Enthaltungen empfohlen. Zurzeit befindet sich im Landkreis Harburg ein Frauenhaus mit acht Plätzen auf dem Gebiet der Stadt Buchholz. Betreiberin ist die Arbeiterwohlfahrt. In einem Frauenhaus finden Frauen und ihre Kinder im Falle von häuslicher Gewalt Hilfe, Beratung und vorübergehend eine geschützte Unterkunft.

Die vorhandenen acht Plätze seien bei Weitem nicht ausreichend. In 161 Fällen hätten Frauen in diesem Jahr abgewiesen werden müssen, sagte Ausschussmitglied Sabine Lehmbeck (SPD). Frauen müssten deshalb an Orte zurückkehren, an denen sie misshandelt werden.

Nach mehr als 100 Minuten Diskussion legten sich die Fraktionen nicht auf eine Zahl von zusätzlichen Frauenhausplätzen fest. Der Landkreis Harburg strebt an, die Vorgaben der sogenannten Istanbul-Konvention (ein Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt,) zu erreichen. Laut dem Erörterungstext zu dieser Konvention müsste der Landkreis Harburg 25 Plätze vorhalten.

Die Belegung des Frauenhauses verschärfe, dass in vielen Fällen Frauen keine Wohnung fänden, um den als vorübergehend gedachten Aufenthalt im Frauenhaus beenden zu können. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer im Frauenhaus in Buchholz liege bei 69 Tagen. Deshalb soll der Landkreis Harburg eine Zusammenarbeit mit der kreiseigenen Kommunalen Wohnungsbaugesellschaft prüfen.

Die Empfehlung des Sozialausschusses sieht vor, dass der Landkreis Harburg finanzielle Mittel in den Haushalt des Jahres 2023/24 einstellt und Fördermöglichkeiten des Landes und des Bundes prüft.

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Redakteur:

Thomas Sulzyc aus Seevetal

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