Planung für die Mülltonne?
Raumordnungsverfahren für Ortsumgehung Luhdorf/Pattensen abgeschlossen

Die beiden roten Linien zeigen den Verlauf der Trassen von der L215 zwischen Pattensen und Wulfsen hindurch zur K37 und südlich von Luhdorf von der L234 auf die K78   Foto: Landkreis Harburg
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thl. Winsen. Die Untere Landesplanungsbehörde des Landkreises Harburg hat nun das Raumordnungsverfahren zu den Ortsumfahrungen von Luhdorf und Pattensen abgeschlossen. Die Landesplanerische Feststellung liegt ab dem morgigen Donnerstag, 3. Juni, bei der Stadt Winsen, der Samtgemeinde Salzhausen und bei der Kreisverwaltung für einen Monat (bis 5. Juli) zur Einsicht aus. Außerdem ist sie unter www.landkreis-harburg.de/oupalu verfügbar.
Sowohl die Vorzugsvarianten der Vorhabenträger als auch die von ihnen eingereichten Trassenalternativen wurden bezüglich ihrer Raum- und Umweltverträglichkeit überprüft. Als Ergebnis werden die Varianten 1.1-P und 1-L im Wesentlichen bestätigt. Die Vorzugsvariante beginnt an der L215, führt in einem Bogen südlich um Pattensen herum und bindet auf Höhe des Bahlburger Kreisels an die K37 an. Die weitere Vorzugsvariante 1-L führt von der L234 in einem Bogen südlich um Luhdorf herum und bindet an die K78/K84 an.
Doch wie geht es jetzt weiter? Ist das Verfahren für die Mülltonne gewesen? Sind für die Feststellung Tausende Euros Steuergelder unnötigerweise versenkt worden? Diese Frage stellt sich angesichts der Tatsache, dass der Kreistag des Landkreises Harburg am 20. Januar auf Antrag von SPD, der Gruppe Grüne/Linke und der Freien Wähler beschlossen hat, die weiteren Planungen für die Ortsumgehungen Pattensen und Luhdorf einzustellen (das WOCHENBLATT berichtete).
Das laufende Raumordnungs-verfahren war von diesem Beschluss jedoch nicht umfasst: Es stellt einen unabhängigen Schritt zur Überprüfung der eingereichten Trassenvorschläge dar, der von der Kreisverwaltung im übertragenen Wirkungskreis im Auftrag des Landes Niedersachsen durchgeführt wird. Daher wurde das Verfahren wie ursprünglich vorgesehen zu Ende geführt.
Die Landesplanerische Feststellung hat einen gutachterlichen Charakter und ersetzt keine Genehmigung. Sollten zu einem späteren Zeitpunkt die Planungen zu den Ortsumfahrungen wieder aufgenommen werden, sind die Ergebnisse der Landesplanerischen Feststellung jedoch im Genehmigungsverfahren, der Planfeststellung, zu berücksichtigen.
Das ist vor allem das Ziel der CDU, die bei der kommenden Kommunalwahl auf eine Änderung der politischen Mehrheit hofft. "Es wurden mehr als zehn Jahre geplant und mehr als eine Million Euro an Planungskosten ausgegeben. Allein deswegen müssen die Planungen weitergehen und die Straße zeitnah gebaut werden", heißt es seitens der Christdemokraten. Hinzu komme, dass die Bürger in Pattensen und Luhdorf dringend Entlastung von dem Verkehr benötigen, der sich jeden Tag durch die beiden Dörfer schlängelt, um schneller von der A7 nach Winsen zu kommen.

Redakteur:

Thomas Lipinski aus Winsen

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