Wahl-Kuriosum in Winsen
Sechs Kreuze gemacht – und trotzdem gültig
- Überraschung im Kreiswahlausschuss: Auch Stimmzettel mit mehr als drei Stimmen können unter Umständen gültig sein
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Bei der Kommunalwahl haben etliche Winsener teils deutlich mehr als die erlaubten drei Kreuze auf ihrem Stimmzettel gemacht. Eigentlich ein klarer Fall für den Papierkorb - sollte man meinen. Doch eine wenig bekannte Regelung im Wahlgesetz rettete diese Stimmen nun. Das Kuriose: Dieser Fall trat im gesamten Landkreis Harburg ausschließlich in diversen Wahlbezirken in Winsen auf.
Normalerweise gilt der Grundsatz: Jeder Wahlberechtigte hat maximal drei Stimmen. Wer vier, fünf oder gar sechs Kreuze auf dem Papierbogen macht, dessen Stimmzettel ist ungültig. Wo dies der Fall war, wurde durch die ehrenamtlichen Wahlhelfer in der Wahlnacht auch vorerst rigoros aussortiert.
Doch das niedersächsische Kommunalwahlrecht sieht hier ausdrücklich eine besondere Ausnahme vor. Die Vorgabe besagt: Wer alle seine Kreuze strikt bei einer einzigen Partei macht – zum Beispiel drei für bestimmte Kandidaten und zusätzlich noch drei für die Partei im Ganzen – wählt trotzdem gültig. Das Prinzip dabei: Personenstimmen haben Vorrang. Die drei Kandidatenstimmen werden gezählt, die überzähligen Listenstimmen verfallen.
Der Kreiswahlausschusses musste dies für gut 70 Stimmzettel aus Winsen nach aufwendiger Einzelfallprüfung beschließen. Betroffen waren dabei vor allem Wahllokale direkt in Winsen. Von den nachträglich für gültig erklärten Stimmen profitierten Bewerber fast aller Parteien - allerdings in stark unterschiedlichem Ausmaß. Auffällig häufig betroffen von Wählern, die mehr als drei Kreuze machten, war die AfD, die durch die Korrekturen des Ausschusses in Summe gut 100 Stimmen mehr erhielt, als in der Wahlnacht zunächst gemeldet worden waren.
Redakteur:Jan Filter aus Winsen |
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