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So nutzen Sie die Corona-App richtig

Und nun? Viele Nutzer wissen nicht, wie sie sich nach so einer Meldung verhalten sollen
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Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

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(os). Mehr als 22 Millionen Bundesbürger haben bislang die Corona-App heruntergeladen, die die Bundesregierung in Auftrag gegeben hat und deren Herausgeber das Robert-Koch-Institut ist. Rund 62.000 Nutzer, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden, haben das über die App anonym möglichen Kontaktpersonen mitgeteilt. Laut Entwickler der App haben demnach ca. 40 Prozent der App-Nutzer ihr positives Ergebnis nicht eingegeben.
Viele Nutzer sind unsicher, wie sie sich im Falle einer Warnmeldung verhalten sollen. Was soll man z. B. tun, wenn man die grün unterlegte Nachricht "Niedriges Risiko - 2 Begegnungen mit niedrigem Risiko" erhält? Das WOCHENBLATT beantwortet diese und andere Fragen zur Corona-App.
Welche Warnstufen gibt es?: Es gibt drei Risikostufen: niedrig, erhöht und unbekannt. Bei einem niedrigen Risiko (grün) wurden entweder keine Begegnungen mit Corona-infizierten Personen erkannt oder die Begegnungen waren sehr kurz bzw. mit großem Abstand. Die Bundesregierung rät, sich dann weiterhin an die bekannten Abstands-Regelungen und die Hygiene-Empfehlungen zu halten. Weitere Maßnahmen sind nicht notwendig.
Bei erhöhtem Risiko (rot unterlegt) gab es eine länger andauernde Begegnung mit einer oder mit mehreren Corona-infizierten Personen. Diese Nutzer sollen am besten zu Hause bleiben sowie ihren Hausarzt anrufen. Dieser entscheidet über das weitere Vorgehen. Betroffene können sich auch bei ihrem zuständigen Gesundheitsamt oder beim ärztlichen Bereitschaftsdienst (Tel. 116117) melden.
Ein "unbekanntes Risiko" wird angegeben, wenn die App das Risiko noch nicht berechnen kann. Das ist z. B. der Fall, wenn man die App ganz neu auf seinem Handy hat. Nach einem Tag soll die App dann "niedriges" oder "erhöhtes" Risiko anzeigen.
Welche Technik wird für die App benötigt? Die Corona-App funktioniert auf den meisten modernen Handys bzw. Smartphones. Die App funktioniert nicht bei iOS-Handys bis zum iPhone 6s und mit der Version 13.5 sowie bei Android-Handys bis Android 6.
Wie sieht es mit dem Datenschutz aus? Der Datenschutz sei besonders wichtig, betont die Bundesregierung. Es gebe deshalb über die Corona-App keinerlei Informationen über den Nutzer. Dieser bleibe anonym: Man wisse nicht, wem das Handy gehört und an welchen Orten sich der Besitzer aufgehalten habe.
Bekomme ich weiter mein Gehalt, wenn ich wegen einer Warnung durch die App zuhause bleiben muss? Wer eine Warnung bekommt, sollte schnell den Hausarzt anrufen. Dieser bespricht alles Weitere mit den Patienten. Wer sich infiziert hat, erhält eine Krankschreibung und hat Anspruch auf die Bezahlung seines Gehalts.
Wer durch das Gesundheitsamt in Quarantäne geschickt wird, muss 14 Tage zu Hause bleiben. In dieser Zeit zahlt der Arbeitgeber weiter das Gehalt. Er bekommt dafür Geld vom Gesundheitsamt oder von einer anderen Behörde.
Reicht eine Warnung über die App als Krankschreibung für den Arbeitgeber? Nein! Die Entscheidung, ob ein Arbeitnehmer zu Hause bleiben muss, trifft der Hausarzt. Auch hier gilt: Wahlweise können sich Betroffene auch an das zuständige Gesundheitsamt bzw. den ärztlichen Bereitschaftsdienst (Tel. 116117) wenden.
• Die Bundesregierung hat alle Informationen zur Corona-App auf ihrer Internetseite www.bundesregierung.de (Suchwort Corona-App) zusammengestellt.

Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

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