Familienministerin Dr. Franziska Giffey besuchte das Frauenhaus im Landkreis Harburg
Seit 30 Jahren eine Zuflucht

Wollen den Schutz von Frauen stärken (v. li.): Anna Vaccaro-Jäger, Geschäftsführerin des AWO-Kreisverbands Harburg-Land,
Bundestagsabgeordnete Svenja Stadler, Familienministerin Dr. Franziska Giffey, AWO-Kreisvorsitzende Angelika Tumuschat-Bruhn und Gudrun Eschment-Reichert, Ratsmitglied Buchholz | Foto: as
  • Wollen den Schutz von Frauen stärken (v. li.): Anna Vaccaro-Jäger, Geschäftsführerin des AWO-Kreisverbands Harburg-Land,
    Bundestagsabgeordnete Svenja Stadler, Familienministerin Dr. Franziska Giffey, AWO-Kreisvorsitzende Angelika Tumuschat-Bruhn und Gudrun Eschment-Reichert, Ratsmitglied Buchholz
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(as). Die Frauen, die im Frauenhaus Zuflucht suchen, sind Opfer häuslicher Gewalt. Sie werden von ihrem Partner oder von Familienangehörigen geschlagen, zum Sex gezwungen, eingesperrt oder sollen gegen ihren Willen verheiratet werden. Viele von ihnen haben jahrelang Gewalt, Demütigung und Beleidigungen erfahren. Das Frauenhaus im Landkreis Harburg ist eine von 350 derartigen Einrichtungen in Deutschland, die Frauen in dieser Notlage Schutz bieten.
Acht Frauen und 16 Kinder erhalten im Frauenhaus Zuflucht und Hilfe. Seit dreißig Jahren gibt es das Frauenhaus, das in der Trägerschaft des AWO Kreisverbandes Harburg-Land ist, im Landkreis Harburg. Jedes Jahr suchen durchschnittlich 90 bis 110 Personen das Frauenhaus auf. Die Verweildauer reicht von wenigen Tagen bis zu mehreren Monaten. Allein im vergangenen Jahr hat die Einrichtung 38 Frauen und 45 Kinder aufgenommen.
Doch die Mitarbeiterinnen der Einrichtung stehen immer wieder vor Problemen. Viele Regelungen sind unklar. Die Leiterin des Frauenhauses, die nicht öffentlich genannt werden möchte, schilderte jetzt anlässlich eines Besuches von Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, ihre Nöte.
"Wir brauchen unbedingt eine Lösung für die Wohnsitzauflage", sagte die Leiterin. Geflüchtete, die Sozialleistungen beziehen, sind verpflichtet, an einem bestimmten Ort zu wohnen. Fliehen solche Frauen in ein Frauenhaus außerhalb des auferlegten Gebietes, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit und haben keinen Anspruch auf Leistungen beim dort ansässigen Leistungsträger. "Häufig ist es aus Schutzgründen jedoch wichtig, dass Frauen weiter weg fliehen, z.B. Frauen aus Hamburg in den Landkreis Harburg oder umgekehrt, da der Aufenthalt im Herkunftsort, in der Nähe des Täters, eine große Gefahr darstellen würde", erklärt die Leiterin. Das Problem: Die Frauen müssen sich im Frauenhaus selber versorgen. Da sie außerhalb des Herkunftsortes keine Gelder beim Jobcenter erhalten, sind sie auf Spenden und Angebote wie die Tafel angewiesen. "Das ist aber nur in sehr geringem Maße und auch nicht langfristig möglich." Auch für EU-Bürgerinnen, die Schutz und Zuflucht in einem Frauenhaus suchen, bedürfe es einer gesonderten Regelung, so die Leiterin. In den meisten Fällen hätten sie keinen Anspruch auf Leistungen und könnten sich ebenfalls nicht selbst versorgen.
Frauenhausmitarbeiterinnen müssten auch allzu oft Verfahrensbeistände, den allgemeinen sozialen Dienst oder auch Familiengerichte für den Gewaltschutz sensibilisieren. Zum Beispiel, wenn es um eine Umgangsregelung von Opfern häuslicher Gewalt geht. "Einerseits wurde ein Näherungsverbot gegen den Vater ausgesprochen, andererseits soll die Frau dann das Kind zu seinem Vater bringen - damit sind alle Regelungen zum Gewaltschutz hinfällig! Es fehlen Maßnahmen, die sicherstellen, dass Frau und Kind auch in solchen Fällen geschützt sind." Zwar sieht das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt solche Schutzmaßnahmen vor, "in der Praxis finden jedoch nur wenige Umgänge begleitet, und dies auch nur zeitlich befristet, statt". Die Frauen müssen oft die Umgänge direkt mit dem Täter organisieren und ihm die Kinder persönlich übergeben. "Diese Situationen können gefährlich für die Frauen werden", warnt die Leiterin des Frauenhauses. Zudem bedeute diese Konfrontation mit dem Täter eine starke Belastung für die Frauen. "Grundsätzlich bedarf es einer Fortbildungspflicht zum Thema häusliche Gewalt für die beteiligten Akteure wie Familiengericht, Verfahrensbeistand etc., um die Auswirkungen und Folgen besser verstehen zu können", fordert sie.
Geht es um häusliche Gewalt, wird eine Opfergruppe oft außer Acht gelassen: die Kinder. Sie erleben oder sind Zeugen phyischer und psychischer Gewalt. "Wir müssen die Kinder stärker in den Fokus stellen!", fordert die Sozialpädagogin. Zwar gibt es im Frauenhaus eine Erzieherin, die sich um die Kinder kümmert. Ein spezielles Beratungsangebot für Kinder, das eine professionelle Aufarbeitung der Erlebnisse ermöglicht, fehlt aber bislang im Landkreis. Generell müsse das Beratungsangebot stärker ausgebaut werden, um eine kontinuierliche Betreuung der Opfer von häuslicher Gewalt sicher-zustellen.
Die Familienministerin kündigte an, die Hilfsstrukturen für Opfer von häuslicher Gewalt zu verbessern: "Der Staat muss dafür sorgen, dass es genügend Angebote gibt, um Frauen in Gewaltsituationen aufzufangen." Bereits im vergangenen Jahr hat sie dafür ein Förderprogramm gestartet. In diesem Jahr sollen sechs Millionen Euro fließen, in den kommenden Jahren jeweils 35 Millionen Euro pro Jahr. Giffey kündigte zudem an, durch bundeslandübergreifende Regelungen die Hilfeeinrichtungen und den Rechtsanspruch der Opfer stärken zu wollen.
"Die wichtigste Frage ist aber: Wie bringen wir die Frauen in die Hilfe?", betonte Giffey und verwies auf das Hilfetelefon. Das Hilfetelefon ist eine erste Anlaufstelle für Opfer von häuslicher Gewalt. "Seit der Gründung vor fünf Jahren wurde rund 200.000 Frauen geholfen", berichtete die Ministerin. 80 professionelle Beraterinnen sind rund um die Uhr im Einsatz und vermitteln kostenlos, anonym und in 17 Sprachen Hilfsangebote.

Rund um die Uhr erreichbar
Nur etwa 20 Prozent der Frauen, die Gewalt erfahren, suchen Hilfe bei einer Beratungsstelle. Hier setzt das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ an: Unter der kostenfreien Rufnummer 08000-116016 und über www.hilfetelefon.de können sich betroffene Frauen, Angehörige, Freundinnen und Freunde sowie Fachkräfte zu allen Formen von Gewalt gegen Frauen beraten lassen. Unterstützt werden Betroffene aller Nationalitäten, mit und ohne Behinderung – 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr, in 17 Sprachen. Die Beratung erfolgt anonym und kostenfrei. 

Wer hilft bei häuslicher Gewalt?
An diese Anlaufstellen können sich Opfer häuslicher Gewalt wenden:
Die Polizei über das Notruftelefon 110
Die Rechtsantragsstellen der Gerichte (für Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz)
Beratungs- und Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt (BISS) des Diakonischen Werks, Tel. 04181-2197921 (offene Sprechstunde dienstags 10 bis 12 Uhr)
Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Harburg, Tel. 04171-693117, sowie die Gleichstellungsbeauftragten der Kommunen
Das AWO-Frauenhaus bietet einen Zufluchtsort für Frauen und deren Kinder, die Opfer häuslicher Gewalt sind, Tel. 04181-217151 Wer hilft bei häuslicher Gewalt?

Redakteur:

Anke Settekorn aus Jesteburg

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