Vorwurf der Hilfe zur illegalen Einreise
Durchsuchung der Bundespolizei in Ahlerstedt

Die Bundespolizei Hannover Flughafen hat mehrere Durchsuchungsbefehle vollstreckt . unter anderem in Ahlerstedt und Zeven | Foto: Bundespolizei Hannover Flughafen
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Die Bundespolizeiinspektion Hannover Flughafen hat am frühen Donnerstagmorgen fünf Objekte durchsucht. Eine Durchsuchung fand in Ahlerstedt und eine weitere in Zeven (Kreis Rotenburg) statt. Insgesamt wurden acht Dursuchungsbeschlüsse vollstreckt und 107 Beamtinnen und Beamte waren im Einsatz. Es geht um den Verdacht, dass ein 53- und ein 26-jähriger Firmeninhaber unter dem Deckmantel einer existenten Firma mehreren Personen Hilfe zur unerlaubten Einreise sowie zum unerlaubten Aufenthalt in 
Deutschland geleistet haben.

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Die Ermittlungen kamen ins Rollen, weil der Bundespolizei Hannover Flughafen im Janaur ein Mann aus Aserbeidschan verdächtig vorkam. Weitere Ermittlungen haben dann den Bezug zu der Firma ergeben, die ihren Sitz ion Hildesheim hat. Die Federführung bei den Ermittlungen liegt daher auch bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim. Darüber hinaus ist einer der Beschuldigten verdächtig, mit ausländischen Firmen zu kooperieren, damit die Einreisewilligen im Auftrag seiner Firma vornehmlich auf Baustellen Dienstleistungen erbringen, ohne zur Sozialversicherung angemeldet zu werden.

Es besteht der Verdacht des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB), des gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern, der unerlaubten Beschäftigung von Ausländern sowie weiterer damit zusammenhängender Straftaten.

Im Zuge der Einsatzmaßnahmen wurden umfangreiche Beweismittel in Form von Mobiltelefonen, Dokumenten und verschiedenen Speichermedien sichergestellt. Insbesondere konnten die Ermittler eine große Anzahl an gefälschten Ausweisdokumenten auffinden. Die Auswertung dauert noch an.

Bei den Durchsuchungsmaßnahmen konnten zudem weitere Personen festgestellt werden, die sich illegal in Deutschland aufhielten. Bei einer Person ergab eine Überprüfung, dass bereits ein Haftbefehl zum Zwecke der Abschiebung vorliegt, so dass unmittelbar die Festnahme erfolgte.

Redakteur:

Tom Kreib aus Buxtehude

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