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Export nach China boomt weiterhin!

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Der Handel in China legt nach dem Coronajahr im Sprinttempo zu. Wie die Zollbehörde nach Abschluss des zweiten Quartals 2021 mitteilte, stiegen die Exporte der zweitgrößten Volkswirtschaft der Erde im Juni im Vergleich zum Vorjahr um sagenhafte 32,2 % auf 281 Milliarden US$. Die Importe bewegen sich in der Größenordnung um 230 Milliarden US$, die Steigerungsrate liegt mit 36,7 % noch etwas höher.
Die Weltbank schätzt, dass die Wirtschaftsleistung im Land der Morgenröte 2021 um satte 8,1 % steigen wird. Die Coronakrise ist in China anscheinend überwunden, doch laut Experten der  tbngroup.de kommt es immer wieder zu regionalen totalen Lockdowns und strengen Einreisebestimmungen, worunter auch die deutschen Exporteure zu leiden haben.

 
Deutsche Unternehmen profitieren

Auch die europäischen und traditionell die deutschen Unternehmen profitieren von dem wiederkehrenden Boom. Laut der Pekinger Zollbehörde stiegen die Ausfuhren nach China im Juni um 28,6 %.
So ist es kein Wunder, dass neben den eingesessenen Exportfirmen immer mehr Unternehmen sich für diesen Geschäftsbereich interessieren. Dabei sind einige Hürden zu beachten, welche beim Handel mit anderen Nationen nicht zu überwinden sind.

Neue Zollbestimmungen seit 2018

Seit 2018 besteht das „China Costums Advanced Manifest“ (CCAM). Das Papier regelt sowohl die Einfuhr als auch die Ausfuhr und betrifft alle Versender und Empfänger sowie die Spediteure und Frachtunternehmen.
Zur Anmeldung werden laut der Außenhandelskammer Shanghai ein Unternehmenscode und die Telefonnummer des Versenders notwendig. Für deutsche Unternehmen ist das im Normalfall die UST-IdNr. (Umsatz-Identifikationsnummer). Dabei sind Sammelbezeichnungen nicht mehr zulässig. Eine vollständige und akkurate Warenbeschreibung wird notwendig.

Begleitpapiere

Die notwendigen Begleitpapiere müssen in zweifacher Form ausgestellt werden. Die wichtigsten Angaben dabei sind:
§ Name und Anschrift von Verkäufer und Empfänger
§ Zolltarifnummer
§ Exakte Beschreibung der Waren
§ FOB- und CIF-Kosten müssen einzeln dargelegt werden
§ Einzel- und Gesamtpreis
§ Zahlungs- und Lieferbedingungen
§ Netto- und Bruttogewichte
§ Anzahl, Marke und Art der Packstücke
§ Ursprungsland (Federal Republic of Germany oder European Union)

Zollsätze

Bei den Zollsätzen helfen die Insider der tbngroup gerne weiter, gibt es doch einige Besonderheiten und Ausnahmen besonders bei Schlüsselkomponenten und Hochtechnologien.
Allgemein ist die Bemessungsgrundlage des Zollwertes der Transaktionspreis zuzüglich der Transport- und Versicherungskosten bis zum ersten Hafen oder Airport in China.

Nebenabgaben

Der reguläre Satz für die Umsatzsteuer beträgt 13 %. Für manche Produkte des täglichen Bedarfs wie Soja, Zeitschriften, Speiseöl und Getreide gilt ein ermäßigter Satz von 9%. Einige Produkte wie Alkohol, Tabak und KFZ sind mit Verbrauchssteuern belegt, die zusätzlich anfallen. Bei Branntwein und Luxusuhren sind das z.B. 20 %.

Zertifizierungen und Registrierungen

Für einige Waren gelten spezielle Produktzertifizierungspflichten. Das hat die Möglichkeit der Einfuhr von Gebrauchtmaschinen drastisch reduziert. Es gelten die gleichen Erfordernisse wie für Neuwaren, doch müssen für Gebrauchtwaren erweiterte Vorgaben erfüllt werden.
Andere Waren bedürfen zusätzlicher Einfuhrlizenzen, die meist nur vom verantwortlichen Importeur formell bei den zuständigen Stellen beantragt werden können.

Einfuhrverbote
Für einige Produkte gilt ein absolutes Einfuhrverbot für China. Dazu zählen unter anderem:
§ Falschgeld und gefälschte Wertpapiere
§ Waffen, Explosivstoffe und Munition
§ Dokumente und Medien, die eine schädliche Wirkung auf Wirtschaft, Kultur, Moral und Politik der Volksrepublik China auslösen können
§ Tiere und Pflanzen oder deren Weiterverarbeitungsprodukte, die Schädlinge, Giftstoffe oder Bakterien in sich tragen
§ Quecksilberhaltige Güter
§ Tödliche Gifte
§ Gebrauchtwaren
§ Industrieabfälle
§ Rauschgift

Lebensmitteltransporte

Für den Import von Lebensmittel nach China fallen einige Sonderbestimmungen an. Hersteller und Importeure müssen ihre Waren ohne Wartezeit gebührenfrei bei der AQSIQ (Administration of Quality Supervision, Inspection and Quarantine) anmelden.
Daraufhin erhält der Exporteur eine Registrierungsnummer, die auf den Verpackungen zu vermerken ist. Die Nummer behält vier Jahre ihre Gültigkeit. Für Fleisch- und Milchprodukte bedarf es eines weiteren umfangreichen Unterlagenpakets.

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Redakteur:

Online Redaktion aus Buxtehude

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