Vermieter in der Pflicht
Gefahr durch Eichenprozessionsspinner

Die fortschreitende Ausbreitung des Eichenprozessionsspinners entwickelt sich auch in Niedersachsen zunehmend zu einem ernstzunehmenden Risiko. Dabei geht es nicht nur um die Gesundheit der Bevölkerung, sondern um weitere Belastungen für private Grundstückseigentümer. „Mit der steigenden Zahl befallener Eichen wachsen zugleich die rechtlichen Anforderungen und möglichen finanziellen Belastungen für Eigentümer“, warnt der 1. Vorsitzende André Grote von Haus & Grund Buxtehude.

Die von den Raupen stammenden mikroskopisch feinen Brennhaare enthalten ein Nesselgift, das bei Kontakt erhebliche gesundheitliche Beschwerden auslösen kann. Betroffen sind zumeist Haut, Augen und Atemwege. Problematisch ist auch, dass die alten Larvenhäute in den Nestern verbleiben, sich die Konzentration anreichert und damit eine anhaltend erhöhte Gefahrenquelle gegeben ist.

Eichen auf dem eigenen Grundstück, die sich in direkter Nähe zum öffentlichen Raum befinden, können bei Schädlingsbefall eine Handlungspflicht des Eigentümers auslösen. Aufgrund der eigenen Verkehrssicherungspflicht muss der Eigentümer dafür sorgen, dass von seinem Grundstück keine Gefahren für Dritte ausgehen. Dabei kommt es weder auf ein Verschulden des Eigentümers noch auf die Möglichkeit an, den Befall im Vorfeld abwenden zu können.

Haus & Grund Buxtehude rät zunächst zur Sichtung des Baumbestandes. Bei einem Befall empfiehlt sich, den Rat eines qualifizierten Fachbetriebes einzuholen. Solange die Gefahr besteht, sollte auf sie zumindest hingewiesen werden, etwa durch Hinweisschilder. „Kommt ein Eigentümer der Verkehrssicherungspflicht nicht nach, können Schadensersatz- oder Schmerzensgeldforderungen drohen“, so Grote.

Die Kosten der Beseitigung trägt der Eigentümer. Sie können nicht als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden, da es sich um einen akuten Befall und nicht um laufende Kosten handelt.

Zudem können die Ordnungsbehörden auf Grundlage der geltenden Sicherheits- und Ordnungsgesetze den Grundstückseigentümer zum Handeln auffordern, wenn sie Kenntnis von einer konkreten Gefahr für die öffentliche Sicherheit durch die Nester haben. Eigentümer erhalten üblicherweise eine Frist zur Beseitigung. Wird der Anordnung nicht Folge geleistet, kann die Maßnahme im Wege der Ersatzvornahme durchgeführt werden. Auch diese Kosten trägt der Eigentümer.

Ob ein Versicherungsschutz eingreift, ist anhand der Versicherungspolice bzw. durch Nachfrage beim Versicherer zu klären. Bei Deckungslücken empfiehlt Haus & Grund Buxtehude aufgrund steigender Relevanz eine Erweiterung im Einzelfall zu prüfen.

Tipp von Haus & Grund Buxtehude: „Grundstückseigentümer sollten tätig werden. Eine vorausschauende Kontrolle der eigenen Grundstücke sowie ein angepasster Versicherungsschutz können dazu beitragen, Risiken frühzeitig zu erkennen und zu begrenzen.“

Leserreporter:

Haus & Grund Buxtehude e.V. aus Buxtehude

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