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Geschwindigkeitsreduzierung für die Straße "Im Sande" - allerdings nur nachts
Schwerer Weg zu Tempo 30

Die Straße "Im Sande" in Harsefeld ist viel befahren, wenigstens nachts soll daher die Geschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt werden | Foto: jab
  • Die Straße "Im Sande" in Harsefeld ist viel befahren, wenigstens nachts soll daher die Geschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt werden
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sc/jab. Harsefeld. Langsam, aber stetig geht es mit der Verkehrssituation der Harsefelder Straße „Im Sande“ weiter. Bei einer Infoveranstaltung diskutierten die Anwohner und Mitglieder der Bürgerinitiative (BI) „Im Sande“ noch mit der Verwaltung über das erstellte Lärmgutachten. Inzwischen hat der Ausschuss für Bau, Umwelt und Verkehr empfohlen, die Geschwindigkeit zumindest nachts zwischen 22 und 6 Uhr auf 30 km/h zu senken. Außerdem soll eine zusätzliche Querungsmöglichkeit entstehen. Der Verwaltungsausschuss des Fleckens stimmte für das Vorhaben. Eine weitere Idee war die Einrichtung eines Halte- und Parkverbots, um häufiges Abbremsen und Anfahren zu vermeiden. Diesem Vorschlag widersprach der Ausschuss.

Während einer zuvor erfolgten Infoveranstaltung wurde das Gutachten vorgestellt und Fragen konnten geklärt werden. Die BI warf dabei der Verwaltung vor, immer noch nicht genug gegen die Lärmbelastung durch zu schnell fahrende Autos, zu viele Lkw und durch kaputte Gullydeckel unternommen zu haben. Die Mitglieder hinterfragten zudem die Daten des durchgeführten Lärmgutachtens, da diese zu einer sehr ruhigen Zeit während der Corona-Pandemie erhoben worden waren.

Diplomingenieur Mirco Bachmaier erklärte den Bürgern, dass im Allgemeinen ein langfristiges Ziel sei, den Straßenlärm in der Stadt und auf dem Land deutlich zu mindern, also auch "Im Sande". Allerdings sei das durch veraltete Gesetze schwierig, da sie auf alten Werten basieren. Es gelten noch immer die Lärmschutz-Richtlinie der Straßenverkehrsordnung aus dem Jahr 2007 sowie die „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen“ (RLS90) von 1990. Zwar gebe es vereinzelte Neuerungen, wie die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV), doch diese gelte momentan nur für Neubauten und Straßen mit wesentlichen baulichen Veränderungen. Zudem werden im alten Regelwerk der Zustand der Gullydeckel, Trecker oder die Dämmung der Häuser nicht berücksichtigt. Demnach werde es schwierig, Tempo 30 für die gesamte Straße bei der zuständigen Verkehrsbehörde durchzusetzen.

Das Lärmgutachten bestätigt aber, dass bei Tempo 30 eine Lärmminderung von drei Dezibel am Tag (von 61dB auf 58 dB) und in der Nacht (von 53 dB auf 50 dB) erreicht werden würde. Nach dem jetzigen Stand sieht das Lärmgutachten eine ausreichende Begründung, nachts das Tempo in der Straße zu reduzieren - am Tag allerdings nicht. Daher entschied sich der Verwaltungsausschuss auch für diese Maßnahme, zusätzlich zur Straßenquerung. Trotzdem entscheidet zuletzt die Verkehrsbehörde, ob sie der Tempominderung zustimmt.

Redakteur:

Saskia Corleis

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