Rechnung statt Rückzahlung
Nach Tod der Mutter: Pflegeheim gibt Taschengeldkontos nicht frei
- Ilona Klöpper ist traurig, aber auch empört: Die Cura Seniorenresidenz ignoriert alle E-Mails und Telefonanrufe und schickt Mahnungen ohne Rechnungen
- Foto: pöp
- hochgeladen von Stephanie Bargmann
Eigentlich warteten Ilona Klöpper und ihr Vater nach dem Tod ihrer Mutter im Dezember 2025 auf die Abrechnung des Taschengeldkontos im Cura SeniorenCentrum Maschen. Statt einer Schlussabrechnung erhielten sie nach eigenen Angaben jedoch eine Zahlungsforderung über mehr als 4.000 Euro. Bis heute sei nicht nachvollziehbar erläutert worden, wie sich dieser Betrag zusammensetzt.
Nach Angaben der Familie befanden sich auf dem Taschengeldkonto der Verstorbenen noch rund 1.550 Euro. Da Monika Klöpper in ihren letzten Lebensmonaten schwer erkrankt gewesen sei, habe sie das Geld kaum noch für persönliche Ausgaben genutzt.
„Das war ein Schock“, erinnert sich Tochter Ilona Klöpper an den Moment, als die erste Forderung eintraf. In weiteren Schreiben habe sich die Höhe des geforderten Betrags zudem verändert. Welche Ansprüche das Pflegeheim geltend macht und wie sich die Summe zusammensetzt, sei aus den Unterlagen nicht ersichtlich gewesen.
Anwalt fordert Abrechnung
Auf ihre Nachfrage habe das Cura SeniorenCentrum lediglich eine tabellarische Übersicht übersandt. Diese liegt auch dem WOCHENBLATT vor. Nach Angaben der Angehörigen lasse sich daraus jedoch nicht nachvollziehen, welche Buchungen den einzelnen Positionen zugrunde liegen.
„Ich habe 25 Jahre im Sozialamt gearbeitet und bin Verwaltungsunterlagen gewohnt. Aber diese Übersicht habe selbst ich nicht verstanden“, sagt Ilona Klöpper. „Ich weiß einfach nicht, was ich noch machen soll."
Inzwischen hat die Familie einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Dieser forderte das Pflegeheim nach Angaben der Angehörigen mehrfach schriftlich auf, das Taschengeldkonto abzurechnen und ein mögliches Guthaben auszuzahlen. Eine Reaktion sei bislang ausgeblieben. Der Anwalt habe inzwischen angekündigt, ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten.
Keine Stellungnahme
Auch das WOCHENBLATT versuchte mehrfach, das Cura SeniorenCentrum während der üblichen Geschäftszeiten telefonisch sowie per E-Mail zu erreichen, um eine Stellungnahme zu den Vorwürfen einzuholen – vergeblich.
Für Ilona Klöpper bedeutet die ungeklärte Situation eine zusätzliche Belastung. „Ich kann den Tod meiner Mutter bis heute nicht richtig verarbeiten, weil diese Sache einfach kein Ende findet“, sagt sie. „Man fühlt sich mit seinen Fragen völlig allein gelassen."
Die Familie hofft nun, dass sich die Angelegenheit zeitnah klärt und das Taschengeldkonto der Verstorbenen nachvollziehbar abgerechnet wird.
Taschengeld ist privates Geld
Bewohner eines Pflegeheims verfügen häufig über ein sogenanntes Taschengeld- oder Barbetragskonto. Verwaltet das Heim dieses Geld, bleibt es Eigentum des Bewohners.
Mit dem Tod fällt ein vorhandenes Guthaben grundsätzlich in den Nachlass und steht den Erben beziehungsweise den berechtigten Nachlassvertretern zu.
Eine bundesweit festgelegte Frist, innerhalb derer Pflegeheime das Taschengeldkonto abrechnen müssen, gibt es nicht. Nach allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen ist das Heim jedoch verpflichtet, die Vermögensverwaltung nachvollziehbar abzurechnen und vorhandenes Guthaben herauszugeben.
Bleibt eine Abrechnung trotz wiederholter Aufforderung über längere Zeit aus, können die Berechtigten ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen.
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