Ach, du dickes Ei
Altländer Landwirt landet vor Gericht

Käfig- oder Kleingruppenhaltung? Woher die Eier an seinem Marktstand stammten, hatte der Altländer Landwirt nicht korrekt angegeben | Foto: as
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jab. Stade. Bei dieser Verhandlung vor dem Stader Amtsgericht ging es zwar nicht um die Wurst, dafür aber um Eier. Genauer: um deren Kennzeichnung. Ein Landwirt aus dem Alten Land soll auf dem Hamburger Wochenmarkt Eier irreführend deklariert haben. Bei Kontrollen der Waren am Stand kamen auch noch andere Ungereimtheiten beim Gemüse ans Licht.

Wer auf den Wochenmarkt geht, erwartet in der Regel an den Ständen frisches Obst, Gemüse und weitere Waren, die in der Region produziert wurden. Dass das aber gar nicht immer der Fall ist, zeigte die Verhandlung: Da es bei dem Landwirt in der Vergangenheit immer wieder zu Ungereimtheiten bei der Warenkennzeichnung gekommen war, wurde er häufiger durch Lebensmittelkontrolleure überprüft. Im Frühjahr 2020 kam es dann sogar zu einem Ordnungswidrigkeitsverfahren. Denn der Mann, der an seinem Stand Obst, Gemüse und Eier anbietet, hob durch ein Schild hervor, dass sein Hof - vom Landkreis Stade bestätigt - in einem besonders geschützten Biotop liegt. Allerdings handelt es sich bei dem Fantasiebegriff "Biotopland" nicht um eine gesetzliche Angabe für Erzeugnisse. Sein Glück: Das Verfahren wurde in diesem Fall eingestellt.

Verwirrung wegen Kennzeichnung

Als der Landwirt im Juli 2020 erneut überprüft wurde, stolperte der Kontrolleur zunächst nur über das Mindesthaltbarkeitsdatum der Eier. Das war anders angegeben als auf dem Karton, in dem sie gelagert wurden. So weit, so gut. Doch noch etwas ließ den Kontrolleur stutzen: Anders als am Stand angegeben, wurden die Eier auf dem Karton so deklariert, dass sie aus Käfighaltung und nicht aus Kleingruppenhaltung stammen. Ein richtig dickes Ei: Bezahlen ließ er sich die Eier wie von Hühnern aus Bio-Haltung: für 40 Cent das Stück.

Doch damit nicht genug. Sein Obst und Gemüse bewarb er weiterhin als Produkte aus dem Biotop und kennzeichnete es mit dem Hinweis "eigene Ernte". Dabei stammte vor allem das Gemüse oftmals vom Discounter. Gelegentlich setzte er auch ein D für Deutschland dazu, was allerdings auch nicht immer stimmte, so der Lebensmittelkontrolleur, der als Zeuge geladen war. Dieses Thema aber stand nicht im Strafbefehl, weswegen die Richterin und Staatsanwaltschaft es am Ende nicht weiter mit einbezogen.
Stattdessen richteten sie ihre Aufmerksamkeit wieder auf die Eier. Der Angeklagte gab zu, dass er nicht überprüft habe, woher die Eier stammen. Stattdessen hätte er nur die Bezeichnung der Kleingruppenhaltung von seinem Lieferanten auf der Rechnung übernommen.

Chance jetzt nutzen

Die Beteiligten einigten sich auf eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage. Der Landwirt hat jetzt die Möglichkeit, 1.000 Euro innerhalb von sechs Monaten an die Stiftung "Brot für die Welt" zu zahlen. Die Richterin sagte dem Landwirt aber, er sei in der Pflicht, die Herkunft seiner Waren zu kontrollieren. Außerdem solle er sich merken, dass der Landkreis die Sache mit dem Biotop-Schild weiter beobachte. "Das sollten Sie als Warnung sehen. Nutzen Sie die Chance", so die Richterin abschließend.

Redakteur:

Jaana Bollmann aus Stade

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