Staatsanwaltschaft ist überzeugt: Verschreibung von Morphium war medizinisch nicht notwendig
Anklage gegen Arzt wegen Untreue

War die Verschreibung von Morphium in diesem Ausmaß richtig oder medizinisch nicht notwendig?  | Foto: AOK
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tk. Stade. Der Fall hatte 2017 Schlagzeilen gemacht: Ein Allgemeinmediziner aus dem Landkreis Stade soll einer betagten Patientin 600 Ampullen Morphium verschrieben haben, die sie jedoch nicht benötigt haben soll. Die Staatsanwaltschaft Stade hat jetzt gegen den Arzt (54) Anklage erhoben. Ihm werden Untreue in 28 Fällen sowie ein Verstoß gegen Paragraph 13 des Betäubungsmittelgesetzes (BTMG) vorgeworfen. Darin ist geregelt, wann ein Arzt Medikamente verschreiben darf, die zur Gruppe der Betäubungsmittel gehören. "Wir sind überzeugt, dass das medizinisch nicht notwendig gewesen ist", sagt Oberstaatsanwalt Kai Thomas Breas, Sprecher der Staatsanwaltschaft Stade. Die Verhandlung wird vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Stade stattfinden.
Konkret wird dem Mediziner vorgeworfen, dass er 580 Ampullen Morphium verschrieben haben soll, von denen die Patientin aber nur 104 bekommen habe. Der Vorwurf lautet auf Untreue, weil die Krankenkasse der mittlerweile verstorbenen Seniorin die Kosten für die Ampullen übernommen hat, die eigentlich nicht hätten verschrieben werden dürfen. Der finanzielle Schaden ist dabei gering: Es geht laut Staatsanwaltschaft um rund 1.000 Euro, die das Morphium gekostet hat.
Dass es erst jetzt zur Anklage kommt, begründet Oberstaatsanwalt Breas damit, dass ein umfangreiches Gutachten erstellt worden ist. Die entscheidende Frage, die beantwortet werden musste: War es medizinisch notwendig und begründbar, dass der Seniorin fast 600 Ampullen Morphium verschrieben wurden? "Das Gutachten verneint das ausdrücklich", sagt Oberstaatsanwalt Breas. Bislang ist ungeklärt, wo der überwiegende Teil der Morphiumampullen geblieben ist. Das werde eine Frage während der Gerichtsverhandlung sein, so der Staatsanwalt. 
Für den betroffenen Mediziner sind nicht nur die juristischen Konsequenzen von Bedeutung. Im Fall einer Verurteilung wird automatisch die Ärztekammer bzw. die in Niedersachsen zuständige Stelle für Approbationen im Sozialministerium informiert, erklärt Thomas Spieker, Sprecher der Ärztekammer Niedersachsen. Außerdem können Krankenkassen den Entzug der kassenärztlichen Zulassung beantragen. Darüber wird in einem gemeinsamen Gremium von Kassen und Kassenärztlicher Vereinigung (KV) entschieden.
Der Fall 2017 kam ins Rollen, weil der Sohn der alten Dame Rechnungen über die Zuzahlung für Morphium-Rezepte bekommen hatte, nachdem seine Mutter in ein Seniorenheim umgezogen war. Die habe ihm aber versichert, gar keine Morphiumspritzen zu bekommen. Der Arzt habe ihr lediglich Pflaster mit dem Wirkstoff verschrieben (das WOCHENBLATT berichtete). Daraufhin der Mann den Mediziner angezeigt. Die Staatsanwaltschaft Stade hatte nach Bekanntwerden der Vorwürfe die Praxis durchsuchen lassen.
Das sagt Dr. Ulrich Steffen, der den Arzt als Anwalt vertritt und in seinem Namen mit dem WOCHENBLATT spricht: "Wir weisen die erhobenen Vorwürfe zurück." Der Fachanwalt für Medizinrecht aus Hamburg erwartet ein komplexes Verfahren mit den Aussagen von Sachverständigen. "Es gilt abzuwarten, was das Gericht letztendlich sagt."

Redakteur:

Tom Kreib aus Buxtehude

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