Tierschützer kritisieren "mildes Urteil"
Bewährungsstrafen im Schlachthofskandal Düdenbüttel

Bilder wie diese sorgten für einen Aufschrei - nicht nur bei Tierschützern | Foto: Soko Tierschutz
  • Bilder wie diese sorgten für einen Aufschrei - nicht nur bei Tierschützern
  • Foto: Soko Tierschutz
  • hochgeladen von Tom Kreib
Service
Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

JOBS und KARRIERE

Seid ihr Schülerinnen oder Schüler und steckt noch mitten in der Phase der beruflichen Orientierung? Oder seid ihr bereits mittendrin in eurer Ausbildung? Egal, in welcher Phase ihr euch befindet, eines ist sicher: In Deutschland gibt es über 300 anerkannte Ausbildungsberufe, die nur darauf warten, von euch entdeckt zu werden! Egal, welchen Schulabschluss ihr habt, es gibt garantiert einen passenden Beruf für euch. Eine Ausbildung bietet nicht nur die Möglichkeit, frühzeitig Geld zu verdienen,...

Juristischer Schlusspunkt beim Schlachthofskandal in Düdenbüttel, der 2019 von der "Soko Tierschutz" aufgedeckt wurde: Vater und Sohn als Betreiber wurden am Amtsgericht Stade zu Bewährungsstrafen verurteilt. Der Vater bekam ein Jahr und zehn Monate sowie eine Geldstrafe von 4.000 Euro, sein Sohn elf Monate und 1.000 Euro. Angeklagt waren sie wegen 15 Fällen von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz und neun Fällen von gewerbsmäßigem Betrug, weil Fleisch in den Handel kam, das nicht hätte verkauft werden dürfen. Die Summe von 3.700 Euro, die aus dem Betrug stammen, wurden eingezogen.

"Die beiden Angeklagten waren in ungewöhnlich hohem Maß geständig", sagt Matthias Bähre. Der Stader Amtsgerichtsdirektor war auch Richter in diesem Verfahren. Dass Tierschützer andere, drakonischere Strafen erwartet haben, sei ihm bewusst. Den Tierschützern habe er daher auch explizit für ihren Einsatz gedankt. "Das, was auf den Videos zu sehen war, ist ohne Frage schlimm", sagt der Jurist. "Die Arbeit der Tierschützer ist wichtig."

Aber: Die auf Undercover-Videos dokumentierte Tierquälerei auf den Höfen, wenn verletzte Tiere abgeholt und zum Schlachthof gebracht wurden, könne nicht den beiden Angeklagten konkret als Tat zugeordnet werden. Außerdem müsse in die Gesamtbetrachtung einfließen, dass die beiden Männer infolge des Schlachthof-Skandals ihre Existenz verloren hätten. Das, sowie das umfassende Geständnis, hätten daher strafmildernd gewirkt.

Die Anklage wurde von der Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft Oldenburg vorgetragen, die in Niedersachsen für alle Delikte aus dem Bereich der Landwirtschaft zuständig ist. Forderung der Staatsanwaltschaft: ein Jahr und zehn Monate Haft für beide Angeklagten, jeweils zur Bewährung ausgesetzt. In ihrer Anklageschrift, das hatte das WOCHENBLATT vor einigen Monaten berichtet, sprach die Ermittlungsbehörde von "einem System". So seien die kranken und verletzten Tiere bewusst dann angeliefert worden, wenn die für die Kontrolle zuständigen Tierärzte, die im Auftrag des Stader Veterinäramts arbeiteten, nicht vor Ort waren. Bevorzugt während der Mittagspause.

Tierschützer, die vor dem Gericht demonstrierten, kritisieren das Stader Urteil als zu mild.

• Der Düdenbütteler Schlachthofskandal wurde im Frühjahr 2019 von der "Soko Tierschutz" aufgedeckt. Mit einem Undercover-Einsatz hatten die Tierschützer dokumentiert, wie kranke und verletzte Tiere zum Beispiel mit Seilwinden auf Transporter gezerrt wurden, um sie von den Höfen zum Schlachthof zu bringen.
Angeklagt wurden nur Vater und Sohn. Gegen weitere Beschuldigte, etwa Landwirte oder Fahrer, wurden 31 Strafbefehle verhängt.

Redakteur:

Tom Kreib aus Buxtehude

Webseite von Tom Kreib
Tom Kreib auf Facebook
Tom Kreib auf Instagram
Tom Kreib auf YouTube
following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

2 folgen diesem Profil

1 Kommentar

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Service

Wichtige WOCHENBLATT-Mail-Adressen

Hier finden Sie die wichtigen Email-Adressen und Web-Adressen unseres Verlages. Wichtig: Wenn Sie an die Redaktion schreiben oder Hinweise zur Zustellung haben, benötigen wir unbedingt Ihre Adresse / Anschrift! Bei Hinweisen oder Beschwerden zur Zustellung unserer Ausgaben klicken Sie bitte https://services.kreiszeitung-wochenblatt.de/zustellung.htmlFür Hinweise oder Leserbriefe an unsere Redaktion finden Sie den direkten Zugang unter...

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.