Vieles war den Behörden nicht bekannt
Bluttat in Stade: Landesregierung beantwortet Anfrage der CDU zum mutmaßlichen Täter
- In dieser Jugendhilfe-Einrichtung in Stade erschoss der mutmaßliche Täter Fatih G. sechs Menschen
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Ein Mann ohne Aufenthaltstitel, ein früher Hinweis auf eine mögliche Flucht aus türkischer Haft und eine Ausländerbehörde, die erst nach der Bluttat von seinem Wohnort erfuhr: Die Antwort der niedersächsischen Landesregierung auf die Kleine Anfrage zur Bluttat von Stade liefert neue Details – und neuen Stoff für politische Nachfragen.
Die CDU-Landtagsabgeordneten Birgit Butter (Buxtehude), Melanie Reinecke (Stade) und André Bock (Winsen) hatten insgesamt 32 Fragen gestellt. Sie wollten wissen, welche Erkenntnisse Behörden vor dem 29. Juni über den Tatverdächtigen Fatih G. hatten, wie diese bewertet und ob Informationen zwischen Polizei, Justiz, Jugendhilfe und Ausländerbehörden ausgetauscht wurden. Für Butter steht nach der Antwort fest: Die Aufarbeitung ist noch lange nicht abgeschlossen.
Hintergrund sind die tödlichen Schüsse vom 29. Juni in einer Jugendhilfeeinrichtung in Stade. Sechs Menschen wurden erschossen. Gegen den 45-jährigen Tatverdächtigen war Haftbefehl wegen des Verdachts des sechsfachen Mordes erlassen worden. Wenige Wochen später beging der Beschuldigte in der JVA Bremervörde Suizid.
Tatverdächtiger war ausreisepflichtig
Eine der zentralen Antworten betrifft den Aufenthaltsstatus des Mannes. Der in Goslar geborene türkische Staatsangehörige besaß zum Zeitpunkt der Tat keinen Aufenthaltstitel. Damit war er nach Angaben der Landesregierung gemäß Aufenthaltsgesetz ausreisepflichtig. Eine Prüfung aufenthaltsbeendender Maßnahmen ist der Landesregierung allerdings nicht bekannt. Die aufenthaltsrechtliche Historie des Mannes werde weiterhin aufgearbeitet.
Butter hält diesen Punkt für besonders erklärungsbedürftig. „Die Landesregierung räumt ein, dass der Tatverdächtige zum Zeitpunkt der Tat keinen Aufenthaltstitel besaß und damit ausreisepflichtig war. Gleichzeitig ist ihr keine Prüfung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme bekannt“, erklärt die CDU-Innenpolitikerin.
Seit Mai 2025 in Garbsen – aber nicht gemeldet
Hinzu kommt ein weiterer problematischer Punkt: Nach Angaben der Landesregierung lebte der Mann seit Mai 2025 in Garbsen in der Region Hannover. Melderechtlich erfasst war er dort jedoch nicht. Für die ausländerrechtliche Bearbeitung wäre die Ausländerbehörde der Region Hannover zuständig gewesen. Diese erfuhr laut Antwort der Landesregierung aber erst nach der Tat davon, dass sich der Mann gewöhnlich in ihrem Zuständigkeitsbereich aufhielt.
Erst im Nachgang wurde zudem bekannt, dass der Mann in früheren Jahren zeitweise in Hannover gemeldet gewesen war. Diese Aufenthalte seien nachträglich im Ausländerzentralregister eingetragen worden. Die genaue Rekonstruktion seiner Aufenthaltszeiten in Deutschland und im Ausland dauert laut Landesregierung weiterhin an.
Hinweis auf Flucht aus dem Gefängnis bereits 2017
Für weitere Fragen sorgt ein Vorgang aus dem Jahr 2017. Damals erhielt die Polizeiinspektion Goslar einen mündlichen Hinweis, wonach der Mann aus einem türkischen Gefängnis geflohen sein soll. Die Polizei leitete daraufhin eine Erkenntnisanfrage an die türkischen Behörden weiter. Die Antwort aus der Türkei lautete, dass die Person dort nicht bekannt sei.
Nach der Bluttat stellte sich die Lage anders dar. Nachdem Medien über mögliche Strafverfahren und eine Haftflucht berichtet hatten, fragte die Polizei Anfang Juli erneut bei den türkischen Behörden nach. Drei Tage später kam die Antwort: Der Mann war in der Türkei wegen dort vorgeworfener Straftaten auf nationaler Ebene zur Fahndung ausgeschrieben. Eine internationale Fahndung lag allerdings nicht vor. Deshalb waren diese Erkenntnisse den deutschen Strafverfolgungsbehörden nach Darstellung der Landesregierung zuvor nicht bekannt.
Butter sieht genau darin weiteren Aufklärungsbedarf. „Wir wollen ausdrücklich keine vorschnellen Schuldzuweisungen treffen. Aber wir müssen wissen, wer wann welche Informationen hatte, was damit geschah und warum diese Informationen offenbar nicht zusammengeführt wurden“, sagt sie.
Polizeieinsatz in der Klinik bestätigt
Die CDU-Abgeordneten hatten auch nach den Vorgängen an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) gefragt. Medien hatten nach der Tat unter anderem über den Verdacht eines Schütteltraumas bei der kleinen Tochter des Mannes sowie über Konflikte mit Klinikpersonal berichtet. Die Landesregierung bestätigt, dass es am 22. April einen Polizeieinsatz in der MHH wegen des Vorwurfs der Misshandlung von Schutzbefohlenen gab.
Weitere Details nennt sie allerdings nicht. Wegen der noch laufenden Ermittlungen verweist die Landesregierung auf die Niedersächsische Verfassung und macht keine näheren Angaben zu Vorstrafen, eingestellten oder laufenden Ermittlungsverfahren sowie sonstigen polizeilichen Erkenntnissen. Eine Veröffentlichung könne den Ermittlungserfolg gefährden.
Auch auf die Frage, ob Behörden den Mann bereits vor der Tat als auffällig, aggressiv, schwierig oder potenziell gefährlich wahrgenommen hatten, gibt es keine umfassende Antwort. Die Landesregierung erklärt lediglich, dass den Beteiligten keine Erkenntnisse darüber vorlagen, dass das Gespräch am 29. Juni in dieser Form eskalieren würde.
Butter fordert weitere Aufklärung
Für Birgit Butter reichen die bisherigen Antworten deshalb nicht aus. Sie will genauer wissen, ob das Zusammenspiel zwischen Polizei, Ausländerbehörden, Jugendhilfe, Justiz und weiteren Stellen funktioniert hat. „Gerade deshalb darf die Aufarbeitung nicht bei Einzelinformationen stehen bleiben“, erklärt Butter. Die Öffentlichkeit müsse erfahren, ob vorhandene Hinweise erkannt, richtig bewertet und zwischen den zuständigen Behörden weitergegeben worden seien.
Die CDU will das Thema deshalb auch parlamentarisch weiterverfolgen. Butter kündigt an, dass eine Unterrichtung im Innenausschuss beantragt worden sei. Ihr Grundsatz dabei: „Erst aufklären, dann bewerten.“
Redakteur:Jörg Dammann aus Stade |
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