Schreckliches Geheimnis
Lehrer will Sex mit Minderjähriger

Die Chatverläufe sollte das Mädchen auf Geheiß des Lehrers immer sofort löschen (Symbolfoto) | Foto: AdobeStock / sompong
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JOBS und KARRIERE

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So etwas passiert nicht nur in anonymen Großstädten wie Hamburg oder Berlin, sondern auch im ländlichen Raum: In Stade ist ein Lehrer mit sofortiger Wirkung vom Schuldienst freigestellt worden. Die Anschuldigungen an den Mann im mittleren Alter sind unglaublich. Im Sommer nahm er über das Internet Kontakt zu einer seiner ehemaligen Schülerinnen auf. Das Mädchen ist 15 Jahre alt. Aus dem zunächst harmlosen Austausch wurde jedoch mehr. Der Chat rutschte immer mehr auf eine sexuelle Ebene, die eindeutig unter die Gürtellinie ging.

Es ist eine absolute Horrorvorstellung: Eine Schülerin (15) wird von ihrem ehemaligen Mittelstufen-Klassenlehrer auf Instagram angeschrieben. Der Mann chattet zunächst ganz harmlose, später jedoch überwiegend erotische Inhalte. Er schickt ihr sogenannte "Dickpigs" (Penisbilder), fordert sie auf, ihm Nacktfotos von ihr zu schicken. In seinem Auto nimmt er persönlichen  sexuellen Kontakt zu ihr auf. Immer wieder erfolgt seine Aufforderung, Chatverläufe mit ihm sofort wieder zu löschen, damit niemand das Geheimnis entdeckt. So geht es über Monate, bis sich das Mädchen einer Sozialpädagogin und seinen Eltern offenbart. 

Lehrer macht online sexuelle Avancen

Laura (Name der Redaktion bekannt und in diesem Artikel geändert) reagiert aufgrund einer autistischen Erkrankung emotional anders als gesunde Kinder. Aus gesundheitlichen Gründen geht sie seit längerem nicht in ihre Schule, die Integrierte Gesamtschule (IGS) Stade. Auf die sexuellen Avancen ihres ehemaligen Lehrers, der sich gegenüber seinen Schülerinnen und Schülern gern kumpelhaft gibt, reagiert sie neugierig. So geht es mehrere Monate. Doch es kommen auch Zweifel, weswegen sie sich im November einer Sozialpädagogin anvertraut, die das Mädchen als Familienpädagogin begleitet und unterstützt. Auch ihre Eltern zieht Laura kurz darauf ins Vertrauen und äußert den Wunsch, den Lehrer bei der Polizei anzuzeigen. 

Der Stader Kriminalpolizei gelingt es, einige Chatverläufe zwischen Laura und ihrem Lehrer zu sichern, darunter auch zwei Sprachnachrichten des Mannes mit deutlich sexuellem Inhalt. Laura ist sehr tapfer. Obwohl es ihr aufgrund ihrer Erkrankung schwerfällt, mit Fremden zu kommunizieren, macht sie mehrmals bei der Polizei Aussagen und überlässt den Beamten sogar ihr Smartphone zur Beweissicherung. Zudem informieren die Eltern die Schulleitung, die die Informationen sofort an die Schulbehörde weiterleitet. Der Lehrer wird daraufhin nach Aussage der Mutter mit sofortiger Wirkung vom Schulbetrieb freigestellt. Wie es weitergeht, darüber hüllen sowohl die Schule als auch die Behörde gegenüber dem WOCHENBLATT den Mantel des Schweigens.  

Laura möchte an ihre alte Schule nicht zurückkehren. Sie wünscht sich jetzt eine Unterkunft in einer geschützten Wohngruppe, in der sie eine Therapie absolvieren und einen Schulabschluss machen kann. Die Familie möchte andere Familien sensibilisieren und Kinder und Jugendliche ermutigen, sich in einer solchen Situation einer Vertrauensperson anzuvertrauen – so wie ihre Tochter. "Sexuelle Belästigung oder gar Übergriffe können überall passieren und die Jugendlichen trifft keine Schuld", sagt Lauras Mutter. 

Das steht im Gesetz

Geschlechtsverkehr – auch einvernehmlich – zwischen Erwachsenen und Minderjährigen unter 14 Jahren ist strafbar. Personen, die mit Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren einvernehmlichen Geschlechtsverkehr haben, machen sich nur dann strafbar, wenn sich der oder die Jugendliche in einer Zwangslage befindet, die ausgenutzt wird. Auch wenn den Jugendlichen die Reife fehlt, über ihre Sexualität frei zu bestimmen, liegt ein Strafbestand vor. 

Unter welchen Voraussetzungen das Verhalten eines Lehrers strafwürdig ist, der sexuell mit einem Schüler verkehrt, ist in der Rechtsprechung umstritten. Dabei wird zwischen Lehrern als Bürger und Lehrer als Beamte unterschieden. So haben verbeamtete Lehrer zusätzliche Pflichten, weil sie in einem besonderen Dienstverhältnis zum Staat stehen.

Generell besteht zwischen Lehrer und Schüler ein starkes hierarchisches Gefälle und ein Abhängigkeitsverhältnis. Sexuelle Interaktion sind deshalb nicht nur ein Verstoß gegen die Fürsorgepflicht, sondern auch eine Ausnutzung des Abhängigkeitsverhältnisses. Das ist gemäß § 174 StGB (sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen) strafbar. 

Allerdings: Ist der Schüler bzw. die Schülerin älter als 14 Jahre und ist die sexuelle Handlung einvernehmlich, dann macht sich ein nicht verbeamteter Lehrer laut Gesetz nicht unbedingt strafbar. Hier ist u.a. entscheidend, ob der Lehrer die Schülerin unterrichtet bzw. unterrichtet hat (Abhängigkeitsverhältnis) und ob die Handlung vollumfänglich einvernehmlich war. 

Der sexuelle Missbrauch von Schutzbefohlenen wird gemäß § 174 StGB mit Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten und bis zu fünf Jahren bestraft. Der Versuch ist bereits strafbar. Ein Lehrer muss zudem damit rechnen, nicht nur die Anstellung an seiner Schule, sondern die Erlaubnis überhaupt zu unterrichten, zu verlieren. (www.anwalt.de)

Redakteur:

Stephanie Bargmann aus Stade

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