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Wie kam Täter an Bankkarte und PIN?
Rätselhafter Fall am Amtsgericht Stade: Das Mysterium der geklauten EC-Karte

Mit einer gestohlenen Karte wurde Geld abgehoben. Doch wie kam der Täter in den Besitz der Karte?  | Foto: Adobe Stock/sementsova321
  • Mit einer gestohlenen Karte wurde Geld abgehoben. Doch wie kam der Täter in den Besitz der Karte?
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Waren hier Telepathie und Teleportation im Spiel? Ein Täter bekommt auf unerklärliche Weise die EC-Karte seines Opfers in die Finger und kennt per wundersamer Eingebung auch noch die PIN. Was ganz nach der US-amerikanischen Mystery-Krimiserie "Akte X" klingt, war ein realer Fall, der jetzt vor dem Amtsgericht Stade verhandelt wurde.

Angeklagter kann sich nicht erklären

Angeklagt war ein 32-jähriger Mann aus dem Alten Land. Er musste sich wegen Computerbetruges verantworten. Wer jetzt Cyberkriminalität und dunkle Darknet-Aktivitäten wittert: weit gefehlt. Dieser Straftatbestand gilt auch dann, wenn jemand mit einer gestohlenen Bankkarte Geld aus dem Automaten zieht. In diesem Fall waren es 400 Euro, die sich der Altländer ergaunerte.
Der Angeklagte erschien ohne Anwalt, war geständig und bejahte brav, dass er die Person auf dem Überwachungsvideo der Bank sei. Nur in einem Punkt konnte (oder vielleicht wollte) er der Richterin keine Antwort geben: Er wisse nicht, wie er an die Karte mitsamt PIN gekommen sei. "Ich hatte viel getrunken", so seine Erklärung für den vermeintlichen Filmriss. Und wie er überhaupt nach Stade zum Geldautomaten gekommen sei, könne er sich schon gar nicht erklären.

Wenig Erhellendes zu diesem Sachverhalt trug auch die um ihr Geld betrogene Frau bei. Sie war als Zeugin geladen. Die 40-jährige Hausfrau berichtete, zuvor mit einer Freundin auf dem Hamburger Kiez unterwegs gewesen zu sein. Da habe sie die Karte noch benutzt. Irgendwann wollte sie erneut Geld abheben. Doch sie musste feststellen: "Das ging plötzlich nicht mehr."

Schließlich klärte die Polizei den Verbleib der fehlenden 400 Euro auf: Die Beamten präsentierten der Frau das Video. Die erkannte darauf sofort den Täter. Denn der ist für die 40-Jährige kein Unbekannter: Sie sei die Freundin seiner Ex-Freundin, berichtete die Zeugin. Was die ganze Angelegenheit nicht weniger konfus macht.

Ein rätselhafter Fall

Auch die Staatsanwältin betonte, dass es schon "ein bisschen merkwürdig" sei, wie der Angeklagte zur EC-Karte und Geheimnummer gekommen ist. Die Zeugin beteuerte auch nach eindringlicher Nachfrage: "Ich habe mir die PIN nicht auf einem Zettel notiert." Aber: Die Freundin habe die Zahl gekannt.

Richterin und Staatsanwältin verzichteten darauf, das Rätsel der geklauten EC-Karte tiefer zu ergründen. Der Angeklagte war geständig und räumte die Tat ein, auch wenn nach eigenem Bekunden alle Erinnerung daran verblichen ist. Er bekam 50 Tagessätze à 10 Euro aufgebrummt. 500 Euro Strafe plus 400 Euro Entschädigungszahlung plus Gerichtskosten: Der Hartz-IV-Empfänger, der weder über einen Schulabschluss noch über eine Berufsausbildung verfügt, muss sich nun Gedanken machen, wie er das Geld aufbringt. Ein guter Rat: Von einem fremden Konto sollte er es nicht abheben.

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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