Verkehrsüberwacher und Polizei auf Kontrolltour
Radeln ist in der Stader Fußgängerzone tagsüber tabu

Die Verkehrsüberwacher Jörg Bodtmann (li.) und Ralf Herrmann waren gemeinsam mit Polizistin Silke Tonn in der Stader Fußgängerzone unterwegs, um auf das Rad- und Rollerfahrverbot hinzuweisen | Foto: Hansestadt Stade
  • Die Verkehrsüberwacher Jörg Bodtmann (li.) und Ralf Herrmann waren gemeinsam mit Polizistin Silke Tonn in der Stader Fußgängerzone unterwegs, um auf das Rad- und Rollerfahrverbot hinzuweisen
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In der Stader Altstadt ist besonders in den Sommermonaten viel los. Neben den Bewohnern sind dort zahlreiche Urlauber unterwegs. Aber auch sonst herrscht in der Fußgängerzone oftmals reges Treiben. Daher ist es verständlich, dass die Fußgängerzone tagsüber für Radler tabu ist. Doch es gibt immer wieder Radfahrer, die meinen, sich nicht an die Regeln halten zu müssen. In einer gemeinsamen Aktion von städtischem  Ordnungsamt und Polizei wurden kürzlich ertappte Radler auf ihr Fehlverhalten angesprochen. Sie mussten ihr Rad schieben, nachdem sie sich einige freundliche, aber ermahnende Worte anhören durften. Strafe zahlen brauchten sie nicht.

Die beiden Verkehrsüberwacher der Hansestadt Stade, Jörg Bodtmann und Ralf Herrmann, hatten sich gemeinsam mit der Kontaktbeamtin Silke Tonn auf Weg durch die Gassen der Stader Altstadt gemacht, um Fahrradfahrer und Rollerfahrer darauf hinzuweisen, dass sie ihre fahrbaren Untersätze in der Fußgängerzone zwischen 10 und 18.30 Uhr schieben müssen. Wer erwischt wurde, hatte Glück und wurde nicht zur Kasse gebeten.

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Verwarnungsgeld von 25 Euro wird fällig

Denn üblicherweise wird ein Verwarnungsgeld fällig, wenn jemand tagsüber verbotenerweise durch die Fußgängerzone radelt. "Das Befahren der Fußgängerzone in dieser Zeit ist eine Ordnungswidrigkeit und kostet 25 Euro", sagt Kontaktbeamtin Tonn. Sollte dazu noch ein Passant behindert werden, seien 30 Euro fällig - im Falle einer Gefährdung oder eines Unfalls sogar 35 bzw. 40 Euro. 

"13 Personen haben wir gebeten, abzusteigen. Das war ein vergleichsweise ruhiger Einsatz", berichten die Verkehrsüberwacher. Sie kümmern sich eigentlich um falsch parkende Fahrzeuge, machen aber auch deutlich: "Wir gehen natürlich aufmerksam durch die Altstadt und sprechen auch Rad- und Rollerfahrer an - oder weisen Geschäftsinhaber beispielsweise auf nicht sachgemäß aufgestellte Werbetafeln hin."

Welche Regeln gelten für Fahrradfahrer?

Tagsüber Räder immer schieben

Sowohl Verkehrsüberwacher als auch Polizei appellieren nach ihrem Rundgang durch die Stader Fußgängerzone: "Schieben Sie Ihr Fahrrad beziehungsweise Ihren Roller in der Fußgängerzone zwischen 10 und 18.30 Uhr." Zum einen würden sich Fußgänger ansonsten nicht sicher fühlen, zum anderen stelle das Fahren zwischen den Passanten eine echte Gefährdung dar.

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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