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Auf der Baustelle ist alles abgeräumt
Surfpark Stade: Warum sind plötzlich die Bauzäune verschwunden?

Das Surfpark-Gelände: Aktuell ist alles abgeräumt (Bild links), bis vor ein Tagen stand dort noch ein Bauzaun (Bild rechts)  | Foto: Hohendorff/jd
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  • Das Surfpark-Gelände: Aktuell ist alles abgeräumt (Bild links), bis vor ein Tagen stand dort noch ein Bauzaun (Bild rechts)
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Der geplante Stader Surfpark sorgt erneut für Gesprächsstoff: Auf dem Gelände ganz am südlichen Rand des Stadtgebietes sind plötzlich die Bauzäune verschwunden. Container und sämtliches Material, das dort noch herumstand, sind verschwunden. Doch für die Surfpark-Gegner gibt es keinen Grund, zu frohlocken: Die leergeräumte Fläche bedeutet nicht, dass sich das Bauprojekt erledigt hat.

OVG Lüneburg erklärte B-Plan für unwirksam

Dabei wäre das Ende der Surfpark-Pläne durchaus denkbar gewesen. Das Bauvorhaben wurde auf Eis gelegt, kurz nachdem im Dezember 2023 die Bagger angerückt waren. Die Gegner, die sich in einer Bürgerinitiative zusammengeschlossen haben, klagten gegen den zugrunde liegenden Bebauungsplan der Stadt. Im Oktober 2024 erklärte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg den städtischen B-Plan für unwirksam. Die Stadt hat daraufhin zwar erklärt, bei den von den Richtern monierten Punkten nachbessern zu wollen. Doch das Freizeitprojekt wird durch die Gerichtsentscheidung womöglich um Jahre zurückgeworfen. In einer ersten Reaktion auf das Urteil des OVG Lüneburg meinte Podbielski, dass es mit der Baumaßnahme noch in diesem Jahr weitergehen soll. Ob das realistisch ist, erscheint fraglich. Ursprünglich sollten bereits im vergangenen Jahr die ersten Surfer über die Wellen gleiten.

Die gesamte Fläche ist freigeräumt, der Bauzaun wurde abgebaut | Foto: Hohendorff
  • Die gesamte Fläche ist freigeräumt, der Bauzaun wurde abgebaut
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Baustelle soll später wieder eingerichtet werden

Möglichen Gerüchten über ein Surfpark-Aus tritt Projektierer Dr. Jan Pobielski aber energisch entgegen. Gegenüber dem WOCHENBLATT erklärt er: Die Bauzäune seien abgebaut worden, "damit die Fläche gemäht, gepflegt und landwirtschaftlich genutzt werden kann, während wir warten. Sobald die Bauarbeiten wieder weitergehen, richten wir die Baustelle etwas größer wieder ein". Das Areal diente bereits zuvor als Ackerland. Bei einer erneuten landwirtschaftlichen Nutzung ist davon auszugehen, dass auf der Fläche zumindest während der aktuellen Vegetationsperiode keine Baumaßnahmen erfolgen. Mit anderen Worten: Bis zum Herbst dürfte dort nichts weiter passieren.

Im Winter 2023/24 fanden auf dem Surfpark-Gelände Baggerarbeiten statt  | Foto: jd
  • Im Winter 2023/24 fanden auf dem Surfpark-Gelände Baggerarbeiten statt
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Stadt setzt auf Zielabweichungsverfahren

Weitergehen kann es aber auch erst, wenn der Bebauungsplan überarbeitet und vom Rat neu beschlossen wird. Knackpunkt ist dabei das sogenannte Zielabweichungsverfahren. Mit einem solchen Verfahren ist es möglich, von den Vorgaben des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) des Landkreises abzuweichen. Denn die Hauptkritik im Urteil der Lüneburger Richter war, dass das Bauvorhaben dem RROP widerspricht. Der Grund: Die Freizeitanlage soll auf einer Fläche entstehen, die laut RROP als Vorranggebiet für Schwerindustrie ausgewiesen ist. Die Stadt hat angekündigt, beim Landkreis einen Antrag auf ein Zielabweichungsverfahren zu stellen, um eine Ausnahmegenehmigung für den Surfpark-B-Plan zu erhalten.

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Bisher 185.000 Euro Anwaltskosten

Die Surfpark-Gegner halten allerdings dagegen: Ein von der Bürgerinitiative "Surfpark – nein danke" in Auftrag gegebenes Gutachten eines Jura-Professors der TU Dresden kommt zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für eine solche Ausnahme nicht gegeben seien. Damit würden sich die Surfpark-Pläne auf wackligem juristischem Boden bewegen. Schon jetzt hat der Rechtsstreit um den Surfpark bzw. den zugrunde liegenden B-Plan immense Kosten verursacht. In seiner Antwort auf eine Anfrage der Linken im Stader Rat teilte Stades Bürgermeister Sönke Hartlef (CDU) mit, dass allein die Kosten für die anwaltliche Vertretung im OVG-Verfahren rund 185.000 Euro betragen. Hinzu kommen noch die Gerichtskosten und die Anwaltskosten, die die Stadt der Gegenseite erstatten muss. Zu deren Höhe konnte die Stadt noch keine Angaben machen.

Das Surfpark-Gelände: Aktuell ist alles abgeräumt (Bild links), bis vor ein Tagen stand dort noch ein Bauzaun (Bild rechts)  | Foto: Hohendorff/jd
Im Winter 2023/24 fanden auf dem Surfpark-Gelände Baggerarbeiten statt  | Foto: jd
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Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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