Rechnungshof prüft Eingliederungshilfe
Teilhabe für Menschen mit Behinderung: Lücken im Landkreis Stade
- Die Eingliederungshilfe ist ein wichtiger Baustein, um Menschen mit Behinderung ein weitgehend selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen
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Die Eingliederungshilfe im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) soll Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen – mit Leistungen, die genau zu ihrem persönlichen Bedarf passen. Der Landesrechnungshof hat jetzt in zehn ausgewählten niedersächsischen Landkreisen geprüft, wie gut das im Einzelnen gelingt. Geschaut wurde, inwieweit die Landkreise mit Einrichtungen und anderen Beteiligten zusammenarbeiten, um für Menschen mit Behinderungen passende Hilfen bereitzustellen – und das so, dass es zu den persönlichen Bedürfnissen passt und gleichzeitig die Kosten im Rahmen bleiben. Auch der Landkreis Stade wurde unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: Es gibt Fortschritte, aber auch einige Baustellen. Landrat Kai Seefried hat auf die Kritikpunkte reagiert und Stellung bezogen.
Das sind die Kritikpunkte des Landesrechnungshofes:
Versorgungslücken bei Angeboten
Der Rechnungshof bemängelt, dass es auch im Landkreis Stade nicht überall passende Angebote für Kinder und Jugendliche mit Behinderung gibt. Gemeinden müssen eigentlich sicherstellen, dass jedes Kind die Hilfe bekommt, die es braucht – und das möglichst in der Nähe. Doch laut Prüfung gibt es Lücken.
Was sagt der Landrat?
Es gibt in den Kitas zu wenig Plätze für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf (die sogenannten „I-Plätze“), weil Personal fehlt. Der Landrat erklärt, dass dies vor allem am Fachkräftemangel liegt: Für diese Plätze wird speziell geschultes Personal benötigt, das derzeit schwer zu finden ist. Auch bei Schulassistenzen, also Helferinnen und Helfern für Kinder mit Behinderungen in Schulen, gibt es Probleme – vor allem wegen Personalmangel und steigender Fallzahlen. Zwar werden solche Hilfen geplant, aber das Land Niedersachsen kommt mit der Personalbereitstellung nicht hinterher. Der Landkreis Stade versucht deshalb, neue Modelle zu entwickeln und fordert eine bessere Organisation und Unterstützung vom Land.
Kein Wissen über örtliche Angebote
Fachkräfte sollen den sogenannten „Sozialraum“ – also das Umfeld, in dem die Menschen leben – gut kennen. Nur so können sie passende Leistungen empfehlen. Der Rechnungshof fordert: Die Angebote im Sozialraum müssen erfasst und regelmäßig aktualisiert werden.
Was sagt der Landrat?
Der Landkreis hat eine Koordinierungsstelle für Pflege und Inklusion eingerichtet, die sich um solche Themen kümmert. Seit April 2025 ist die Stelle besetzt. Ziel ist, mit Partnern vor Ort besser zusammenzuarbeiten und den Sozialraum für alle nutzbar zu machen. Zwar gibt es einen Überblick über die vorhandenen Plätze und Angebote – allerdings nicht über die tatsächlich belegten, außer in Kitas. Der Landkreis ist im Gespräch mit dem Land, inwieweit die landesweite Datenbank „Quotas“ genutzt werden kann. Diese wird derzeit aber nur einmal im Jahr aktualisiert.
Erkenntnisse nicht ausgewertet / Finanzcontrolling fehlt
Wenn jemand Hilfe beantragt, wird ein Gesamtplan erstellt. Aus diesen Fällen könnte man viel lernen, um die Angebote besser zu planen. Laut Bericht nutzen die Kommunen diese Daten aber nicht systematisch – auch der Landkreis Stade nicht. Ein Finanzcontrolling hilft dabei zu verstehen, wie viel Geld für welche Leistungen ausgegeben wird – und ob es effizient eingesetzt wird. Der Landkreis Stade hat ein solches Controlling bisher nicht systematisch umgesetzt.
Was sagt der Landrat?
Zur Umsetzung der Vorgaben aus dem Bundesteilhabegesetz wurden im Landkreis Stade fachliche und finanzielle Steuerungsaufgaben teilweise neu organisiert. So ist eine Fachkraft für die Themen Eingliederungshilfe, Gesundheit und Teilhabe zuständig. Zusätzlich unterstützt eine Kollegin das Finanzcontrolling. Aktuell arbeitet der Landkreis an einer digitalen Lösung zur automatisierten Auswertung von Daten („Data Warehouse“), um fundiertere Entscheidungen treffen zu können. Ziel ist es, durch bessere Datenauswertung Bedarfe frühzeitig zu erkennen und Angebote passgenauer zu planen.
Zusammenarbeit mit anderen Akteuren ausbauen
Der Landesrechnungshof empfiehlt: Kommunen sollten stärker mit Einrichtungen, Trägern und anderen Fachstellen zusammenarbeiten. Der Hinweis richtet sich auch an den Landkreis Stade.
Was sagt der Landrat?
Feste Arbeitsgruppen gibt es bisher nicht. Aber es wurden bereits temporäre Runden für Themen wie Frühförderung oder Schulassistenz eingerichtet. Zudem besteht laut Landrat eine gute Zusammenarbeit mit den Leistungserbringern. Die Anregung zur besseren Vernetzung wurde aufgenommen.
Mit dem Thema befasst sich der Personal- und Finanzausschuss auf seiner Sitzung am Montag, 2. Juni, um 8.30 Uhr im großen Sitzungssaal des Kreishauses.
Mehr Selbstbestimmung und Teilhabe
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) markiert einen bedeutenden Schritt in der Behindertenpolitik Deutschlands. Es zielt darauf ab, Menschen mit Behinderungen mehr Selbstbestimmung und Teilhabe zu ermöglichen. Ein zentraler Aspekt der Reformen im BTHG ist die Neugestaltung der Eingliederungshilfe. Diese umfasst Hilfen in verschiedenen Lebensbereichen, wie Bildung, Arbeit, Wohnen und soziale Teilhabe. Ziel ist es, individuelle Bedürfnisse zu berücksichtigen und Barrieren abzubauen. Zudem werden Fachleistungen der Eingliederungshilfe nun getrennt von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erbracht.
Änderungen in Niedersachsen seit 2020
In Niedersachsen wurden mit Wirkung zum 1. Januar 2020 die Träger der Eingliederungshilfe neu bestimmt. Die Zuständigkeit liegt nun bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. Diese sind verantwortlich für die Umsetzung der neuen Regelungen und die Sicherstellung der Leistungen vor Ort.
Zudem wurde das Gesamtplanverfahren eingeführt, das eine umfassende Bedarfsermittlung und -planung vorsieht. Dabei sollen alle relevanten Akteure einbezogen werden, um passgenaue Leistungen zu gewährleisten.
Redakteur:Jörg Dammann aus Stade |
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