Niedersachsen
Zutritt zu Friseuren und Altenheimen: Testpflicht entfällt bei vollständig Geimpften

(ts). Auf das Coronavirus getestete und vollständig geimpfte Personen sind in Niedersachsen gleichgestellt, wenn es darum geht, Zutritt zum Beispiel zu Friseuren oder Einzelhandelsgeschäften zu erhalten. Die Testpflicht entfällt, wenn die vollständig abgeschlossene Schutzimpfung (zwei Impfungen) mindestens 15 Tage her ist. Diese Regelung gilt auch in sogenannten Hochinzidenzkommunen, also in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz über 100, teilte die Niedersächsische Staatskanzlei in dieser Woche mit.
Als "Eintrittskarte" sind ein PCR-Test, ein PoC-Antigen-Schnelltest oder ein häuslicher Selbsttest unter Aufsicht erforderlich. Ein allein zu Hause durchgeführter Selbsttest reicht nicht aus.
Ein negatives Testergebnis ist erforderlich, um ein Alten-oder Pflegeheim betreten zu dürfen, wenn der Inzidenzwert im Landkreis über 35 liegt.
Wer eine sogenannte körpernahe Dienstleistung in Anspruch nimmt, bei der nicht dauerhaft eine medizinische Maske getragen werden kann, muss ein negatives Testergebnis vorweisen.
Ein negatives Testergebnis ermöglicht in Städten und Gemeinden mit einer Inzidenz über 100 den Zutritt zu Geschäften bei einem zuvor vereinbarten Termin, zu Friseuren und Fußpflegedienstleistern, zu Zoos und botanischen Gärten.
Ein negatives Testergebnis benötigen auch Betreuer und Betreuerinnen beim zulässigen Sport von Kindern.

Redakteur:

Thomas Sulzyc aus Seevetal

Webseite von Thomas Sulzyc
Thomas Sulzyc auf Facebook
Thomas Sulzyc auf YouTube

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

2 folgen diesem Profil

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Stellen Sie kreiszeitung-wochenblatt.de als bevorzugte Quelle bei Google ein!

Dadurch werden Ihnen wichtige Neuigkeiten aus der Region ab sofort automatisch weiter oben angezeigt.

Jetzt als bevorzugte Quelle bei Google hinzufügen

Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Schnappschuss einbetten

Abbrechen

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.