Behörde bleibt stur: Weiterhin keine Corona-Infos auf Gemeindeebene
Corona-Fälle im Landkreis Stade: Kreishaus rückt Zahlen nicht raus

Datenschutz oder Informationspflicht: Der Landkreis Stade stellt sich wiederholt bei Infos zu Corona-Fällen quer | Foto: BZfg
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jd. Stade. Die Verantwortlichen im Stader Kreishaus bleiben offenbar stur: Trotz vielfacher Kritik werden weiterhin keine eigenen Corona-Zahlen veröffentlicht. Dass die Informationspolitik in Sachen Corona wesentlich transparenter laufen kann, hat das WOCHENBLATT kürzlich anhand von den Beispielen aus mehreren Nachbarkreisen gezeigt.

Auch zahlreiche Leserinnen und Leser sind der Meinung, dass der Landkreis die Bürger nicht ausreichend informiert. So heißt es in einer der vielen Mails, die die Redaktion erreicht haben: "Ich habe das Gefühl, es wird versucht, das Virus einfach wegzuschweigen statt darüber aufzuklären."

In den Zuschriften ans WOCHENBLATT thematisieren Bürger immer wieder ihre Unzufriedenheit darüber, wie wenig der Landkreis an Informationen zum Thema Corona preisgibt. Viele sehen die Kreisbehörden in der Pflicht, täglich aktuelle Mitteilungen zu veröffentlichen.

Ein Leser verweist in diesem Zusammenhang auf ein aktuelles Urteil aus Rheinland-Pfalz. Dort hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz Ende November entschieden, dass die Presse über die Zahl der Corona-Fälle bis hinunter auf die Gemeinde-Ebene informiert werden muss. Eine Verletzung des Datenschutzes, was von den Behörden stets als Begründung angeführt wird, sieht das Gericht nicht.

Auch der Landkreis hat stets den Datenschutz vorgeschoben: Würden Zahlen aus den Kommunen genannt, wäre eine "Zuordnung zu konkreten Personen" möglich, heißt es aus dem Kreishaus. Daher liefen Bemühungen des WOCHENBLATT, Zahlen für die einzelnen Kommunen zu erhalten, bisher stets ins Leere.

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Die Koblenzer Richter hingegen sind der Auffassung, dass eine amtliche Mitteilung über die Zahl der aktiven oder zurückliegenden Corona-Fälle ohne Zusatzwissen selbst in kleineren Kommunen keine Rückschlüsse auf konkret betroffene Personen zulasse. Bei einer lebensnahen Betrachtung müsse vielmehr davon auszugehen sein, dass eine Identifizierbarkeit einzelner Betroffener allein aufgrund der vor Ort getroffenen Maßnahmen möglich sei - wie etwa bei Schul- und Kitaschließungen.

Aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit dem Landkreis in Sachen Corona dürfte aber davon auszugehen sein, dass das Urteil im Kreishaus auf wenig Interesse stößt.

Wenn der Landkreis Stade schon keine Corona-relevanten Zahlen an die Presse gibt, werden dann zumindest die Ärzte über Fälle vor Ort informiert, damit diese einen Überblick über die aktuelle Pandemie-Lage in ihren Kommunen haben? "Eine Nachfrage hierzu hat es bisher von den niedergelassenen Ärzten nicht gegeben", erklärt der Landkreis dazu auf WOCHENBLATT-Anfrage. Das steht im Widerspruch zur Aussage eines Hausarztes von der Stader Geest. Dieser hatte erklärt, trotz Nachfrage beim Gesundheitsamt keine Zahlen erhalten zu haben.

Kita-Öffnung: Wieso redet niemand über das Personal?
Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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