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Flüchtlingsunterkünfte in Stade: "Die Satzung ist nicht der Weisheit letzter Schluss"

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bc. Stade. Wenn er wüsste wie, würde er es vielleicht anders lösen. Er weiß es aber derzeit nicht besser und deshalb hat der Erste Stadtrat Dirk Kraska der Politik im Sozialausschuss eine Benutzungsgebührensatzung für die Unterbringung ausländischer Flüchtlinge in städtischen Unterkünften vorgeschlagen, von der er selbst nicht vollends überzeugt ist. Trotzdem empfahlen die Politiker dem Verwaltungsausschuss und Rat einstimmig das Papier. „Es ist nicht der Weisheit letzter Schluss, aber wir sind gehalten eine Satzung aufzulegen“, räumte Kraska am Ende der Beratung ein. Er sprach von einer Misere, in der sich die Stadt befinde. Rechtlich betrete man Neuland.

Zum Hintergrund: Wie berichtet, gibt es in Stade anerkannte Asylbewerber oder Flüchtlinge mit langwierigen Asylverfahren, die bereits eigenes Einkommen beziehen oder möglicherweise Hartz IV erhalten, die aber trotzdem noch in kostenlosen Flüchtlingsunterkünften der Stadt leben. Kraska: „Eigentlich müssten sie sich eine Wohnung auf dem freien Markt besorgen.“

De facto ist das aber unmöglich, da der Wohnungsmarkt leergefegt ist. Die Kommunen mieten derzeit jeden verfügbaren günstigen Wohnraum zur Flüchtlingsunterbringung an. Für Flüchtlinge, die weiter in den städtischen Unterkünften wohnen bleiben, soll die Gebühr nun künftig 180 Euro monatlich pro Person betragen. Macht für eine fünfköpfige Familie 900 Euro. Einige Politiker merkten im Ausschuss an, ob dieser Preis noch sozial verträglich sei. Die Verwaltung gab zu, dass die Satzung natürlich auch ein Anreiz sein soll auszuziehen. Mit der jetzt vorliegenden Satzung, für die es übrigens landesweit noch keine Vorgaben gibt, wolle sich die Stadt nicht bereichern. Ziel sei die Kostendeckung. Längstens zwei Jahre soll die Satzung gelten, wesentlich früher will die Stadt ihr Werk überprüfen.

• Derzeit leben 42 anerkannte Flüchtlinge in städtischen Unterkünften.

Redakteur:

Björn Carstens aus Buxtehude

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