Erste Schritt in die richtige Richtung
Kinderrechte sollen im Grundgesetz verankert werden

Mit einer Änderung des Grundgesetzes werden die Kinderrechte für jeden sichtbar festgehalten | Foto: Adobe Stock/zwiebackesser
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(jab). Die Rechte von Kindern im Grundgesetz verankern: Das ist eines der Ziele, die im Koalitionsvertrag von CDU und SPD festgehalten wurden. Doch der kürzlich von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) vorgelegte Entwurf zur Grundgesetzänderung geht vielen nicht weit genug.

Das Gesetz soll die Grundrechte von Kindern schützen und fördern. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Zudem hat jedes Kind einen Anspruch auf rechtliches Gehör. Dennoch soll das rechtliche Verhältnis zwischen Eltern, Kind und Staat möglichst nicht geändert werden. Das heißt, die Erstverantwortung bleibt bei den Eltern, die Behörden erhalten keine weiteren Eingriffsrechte. Das Elternrecht sowie die Elternverantwortung sollen nicht beschränkt werden.

"Das war mehr als überfällig, dass die Kinderrechte im Grundgesetz festgeschrieben werden", sagt der Vorsitzende des Kinderschutzbundes Stade, Dr. Martin Gossler. Die letzten Änderungen des Grundgesetzes bezogen sich bisher häufig auf die Einschränkung von Grundrechten, beispielsweise beim Notstandsgesetz, so der Vorsitzende. Diese Änderung nun gehöre zu den wenigen, die die Rechte einer Personengruppe erweitern. Dennoch übt Gossler Kritik. Seitens des Kinderschutzbundes hätte man sich eine umfassendere Formulierung in Anlehnung an die von der Kinderrechtsorganisation UNICEF festgehaltenen zehn Grundrechte für Kinder, wie das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung, gewünscht.

Auch Helga Kruse-Moosmayer, zweite Vorsitzende des Kinderschutzbundes im Landkreis Harburg, äußert sich kritisch zum Gesetzentwurf. "Wir sind nur teilweise zufrieden", so Kruse-Moosmayer. Sie bemängelt, dass das Recht auf altersangemessene Beteiligung nicht entsprechend der UN-Kinderrechtskonvention aufgenommen wurde. Zudem beruft sie sich auf die gemeinsame Pressemitteilung vom Bundesverband des Kinderschutzbundes sowie seinen Bündnispartnern. Danach wird es als notwendig erachtet, dass "die UN-Kinderrechtskonvention zwingend Maßstab für die Aufnahme der Kinderrechte im Grundgesetz wird".

Dass sich im juristischen Bereich nun etwas ändern werde, davon geht Familienrechtsanwältin Andrea Kohnke de Flores aus Stade derzeit nicht aus. "Der Gesetzentwurf greift zu kurz", meint die Anwältin. Das Kindeswohl sei schon jetzt immer Maßstab im Familienrecht. Auch bei Verfahren im Bereich Familienrecht werde dem Kind ein Verfahrensbeistand zur Seite gestellt, der für sein rechtliches Gehör sorgt. Zudem bleibe abzuwarten, was nun dafür getan wird, dass das Gesetz in der Praxis umgesetzt werde, so Kohnke de Flores.

Die Kreis-Dezernentin für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie, Susanne Brahmst, sieht in dem Entwurf ebenfalls "nicht den Riesenwurf". Es bleibe auch abzuwarten, ob sich für die Grundgesetzänderung die nötige Zweidrittel-Mehrheit finde, meint sie. Brahmst gibt zu bedenken, dass die Grundrechte schon jetzt auch für Kinder gelten. Allerdings erhofft sie sich durch einen positiven Diskussionsprozess, dass das Bewusstsein geschärft wird und Kinder bei Entscheidungen, die sie betreffen, altersgerecht miteinbezogen werden und ihre Stimme gehört wird.

"Das Kindeswohl war schon immer Schwerpunkt in der Arbeit der Jugendämter", so Brahmst. "Wir haben uns seit jeher für Kinderschutz und -beteiligung eingesetzt." Mehr Eingriffsmöglichkeiten für die Jugendämter hätte sie sich ohnehin nicht gewünscht. Schließlich dürfen kein Beteiligter auf Kosten der anderen eine bessere rechtliche Position erhalten. Das schade letztlich den Familien.

Das Fazit der Akteure: Es ist richtig und wichtig, dass die Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden sollen und nun vermehrt öffentlich darüber diskutiert wird. Den meisten geht der Entwurf allerdings noch nicht weit genug. Gossler: "Die Änderung des Grundgesetzes ist aber der erste Schritt in die richtige Richtung."

Redakteur:

Jaana Bollmann aus Stade

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